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Aktueller Hinweis für Deutsche mit längerfristigem Aufenthalt in Ungarn
Personen, die über Wohneigentum oder angemieteten Wohnraum in Ungarn verfügen, können und sollten eine Wohnsitzkarte (lakcímkártya) über die zuständige ungarische Meldebehörde am Wohnort beantragen.
Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Lichtenstein, Island und Norwegen) besitzen, keinen Aufenthaltstitel für Ungarn benötigen. Gleichwohl besteht für diesen Personenkreis die Verpflichtung, einen Aufenthalt in Ungarn, der 90 Tage überschreitet, den zuständigen ungarischen Behörden anzuzeigen. Es wird empfohlen, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Die Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizeiliche Angelegenheiten von Ungarn hat dazu mitgeteilt, dass der 2020 wegen pandemiebedingter Einschränkungen entstandene Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer EWR-Registrierungskarte abgebaut werden konnte. Anträge für eine EWR-Registrierungskarte werden wieder zeitnah entgegen genommen und bearbeitet. Informationen dazu finden Sie hier.