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Ausweisverlust

19.06.2019 - Artikel

Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis? Sie haben Ihr Reisedokument verloren und benötigen schnellstmöglich einen neuen Reisepass? Lesen Sie hier mehr.

Bild zeigt eine Frau, die ihre leeren Hosentaschen zeigt.
Ausweisverlust© picture-alliance/ united-archiv

Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein „Reiseausweis als Passersatz“ ausgestellt werden.

Wenn Sie eine Fotokopie Ihres verlorengegangenen Ausweispapieres vorlegen können, ist meist eine sofortige Ausstellung möglich. Ohne diese Kopie müssen Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden müssen. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich! Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ist unbedingt die polizeiliche Verlustmeldung oder das polizeiliche Diebstahlsprotokoll vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller die Sorgeberechtigten, in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam, ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).

  • Für den Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz durch die Botschaft werden benötigt:
  • Verlust-/Diebstahlsanzeige von örtlicher Polizeidienststelle
  • 2 Passfotos (auch für Kinder)
  • falls vorhanden: Kopie des gestohlenen/verlorenen Dokuments
  • Gebühren 21,- Euro in bar in Forint oder per Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu zahlen

Für die Ausstellung eines neuen biometrischen Reisepasses oder Kinderreisepasses nach Verlust gelten die allgemeinen Vorschriften zur Ausstellung für Erwachsene oder Minderjährige

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