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Sorgerecht

Sorgerecht auf einem Paragrafen

Sorgerecht auf einem Paragrafen, © dpa-Zentralbild

22.03.2019 - Artikel

Das Sorgerecht richtet sich auch aus deutscher Sicht nach ungarischem Recht, sofern das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ungarn hat.

Ebenso wie in Deutschland steht den miteinander verheirateten Eltern für ihre minderjährigen Kinder die Ausübung der elterlichen Sorge gemeinsam zu.

Anders ist die Rechtslage dagegen bei einem von einer nicht verheirateten Frau geborenen Kind. Während die Anerkennung der Vaterschaft in Deutschland nicht automatisch zu einem gemeinsamen Sorgerecht für Vater und Mutter führt, sondern dafür eine zusätzliche Sorgeerklärung beider Eltern notwendig ist, führt ein Vaterschaftsanerkenntnis in Ungarn dazu, dass Vater und Mutter die elterliche Sorge gemeinsame ausüben, ohne dass dafür eine gesonderte Sorgeerklärung der Eltern notwendig ist.

Wie in Deutschland kann auch in Ungarn durch gerichtlichen Beschluss ein von den oben genannten Grundsätzen abweichendes Sorgerecht der Eltern festgestellt werden.

Die Botschaft weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern begründet wird, wenn

  • eine nicht verheiratete Frau mit ihrem Kind,
  • zu dem die Vaterschaft ohne Sorgeerklärung in Deutschland anerkannt wurde,
  • ohne vorherigen Feststellungsbeschluss eines deutschen Gerichts, dass ihr die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • Aufenthalt in Ungarn nimmt.

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