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Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister

Familienstammbuch

Familienstammbuch, © picture alliance

22.03.2019 - Artikel

Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkundet und eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden.

Die Beurkundung einer Auslandseheschließung ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie in Ungarn einen Ehenamen führen, der für den deutschen Rechtsbereich noch nicht wirksam erklärt wurde oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückkehr nach Deutschland nicht ausgeschlossen werden kann.

Für weitere Informationen zur Bestimmung eines Ehenamens im Rahmen der Eheregistrierung lesen Sie bitte unseren Artikel „Ehenamenserklärung / Namenserklärung für eingetragene Lebenspartnerschaften“.

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