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Deutschland und Ungarn

Plakat in einer U-Bahn-Haltestelle in Budapest, © Deutsche Botschaft / Sipos
Eine wichtige Grundlage der heutigen bilateralen Beziehungen ist der 1992 geschlossene „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa“.
Zwischen Deutschland und Ungarn besteht auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet ein sich dynamisch entwickelndes, dichtes Netz von Beziehungen. Erste Bande wurden geknüpft, nachdem Ungarn und die Bundesrepublik Deutschland am 21. Dezember 1973 diplomatische Beziehungen aufgenommen hatten. Einen historischen Meilenstein setzte Ungarn, als es am 10. September 1989 seine Grenze zu Österreich für die Flüchtlinge aus der damaligen DDR öffnete und damit einen wichtigen Beitrag zur deutschen Wiedervereinigung und zur Wende in Mittel- und Osteuropa leistete.
Eine wichtige Grundlage der heutigen bilateralen Beziehungen ist der 1992 geschlossene „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa“. Ausgebaut wurde das gute Verhältnis außerdem durch das 1994 unterzeichnete Kulturabkommen. Auch auf der Ebene mehrerer Bundesländer wie u.a. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfallen und Thüringen bestehen enge Beziehungen zu Ungarn. Ein dichtes Netz von ca. 400 Städtepartnerschaften und -kooperationen trägt wesentlich dazu bei, die Menschen der beiden Länder einander näherzubringen.
Auf europäischer und multilateraler Ebene wurde die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ungarn durch das Europaabkommen zwischen der Europäischen Union und Ungarn von 1994, die Aufnahme Ungarns in die NATO im März 1999 und der Beitritt in die EU im Mai 2004 erweitert und vertieft. Daneben arbeiten die beiden Länder in zahlreichen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OSZE oder der in Budapest ansässigen Donaukommission eng zusammen.