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Zoll und Reiseverkehr
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Allgemeines
Für viele Reisen - ob zu Urlaubs- oder geschäftlichen Zwecken - ist es wichtig, bestehende Zollvorschriften zu kennen.
Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden, wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaats. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen. Für bestimmte Waren kann es aber Einschränkungen geben. Weitere Informationen finden Sie auf zoll.de
Über die Zollvorschriften Ungarns informiert Sie die ungarische Steuer- und Zollbehörde: http://nav.gov.hu/en
Zollbestimmungen für die Einfuhr von Waren im Reisegepäck!
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (z.B. Ukraine, Serbien) auf dem Landweg gelten seit dem 01.01.2009 neue Zollvorschriften. Die Freimengen für die Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr auf der Straße sowie für Zug- und Schiffsreisen wurden deutlich reduziert. Pro Person dürfen nur noch 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen bleibt es bei den bisherigen Freimengen.
Bargeld im Reiseverkehr
Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind – so genannte Drittländer –, einreisen oder in diese ausreisen, müssen ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden. In Deutschland ist die Anmeldung schriftlich bei der Zollverwaltung abzugeben.
Zum Begriff Bargeld/Barmittel gehören seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/1672 zum 03.06.2021 neben Geldscheine und Münzen (auch Währungen die nicht mehr gebraucht werden, aber die man in der Zentralbank umtauschen kann), Schecks, Reiseschecks, Schuldscheine, Zahlungsanweisungen ohne Angaben des Nutzers, erstmalig auch Münzen mit mindestens 90% Goldanteil, Goldbaren, Goldkörner oder Goldsteine mit Goldanteil von mindestens 99,5%.
Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße.
Informationsblatt der Europäischen Kommission
www.zoll.de - Barmittelverkehr
Anmelde- bzw. Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern - Formulare und Merkblätter
Umwelt- oder Feinstaub-Plakette für PKW und Nutzfahrzeuge
Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen (35. BlmSchV) ermöglicht es Städten und Kommunen dort Umweltzonen einzurichten, wo eine besonders hohe Feinstaubbelastung gemessen wird. In diese Umweltzonen dürfen grundsätzlich nur noch Fahrzeuge einfahren, die mit besonderen Plaketten an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind, sonst drohen 80 Euro Bußgeld, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Umweltplakette.
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Zulassungsbehörden sowie die für die Durchführung der Untersuchung der Abgase (AU) anerkannten Stellen wie Kfz-Werkstätten, TÜV, DEKRA oder Überwachungsorganisationen. Touristen oder Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, können dort ebenfalls die notwendige Plakette erhalten. Soweit diese anerkannten Stellen Auslandsstützpunkte vorhalten und dies anbieten, können für im Ausland zugelassene Pkw die Plaketten auch dort erworben werden. TÜV und DEKRA bieten auch eine Bestellung der Plakette online an.
Weitere Informationen zur Umwelt- oder Feinstaubplakette sowie den Umweltzonen finden Sie auf der auf der Website des Umweltbundesamtes
Reisen mit Haustieren in/durch die Bundesrepublik Deutschland sowie die EU
Merkblatt Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union
Merkblatt Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union