Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Europawahl am 09. Juni 2024 – wie kann ich teilnehmen?

Symbolbild Europawahl: Nahaufnahme eines Wahlkreuzes vor dem Wappen der Europäischen Union

Europawahl, © picture alliance / CHROMORANGE

02.02.2024 - Artikel

1. Ich befinde mich an dem Tag im Ausland, aber ich bin in Deutschland gemeldet.

Alle wahlberechtigten Deutschen, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden (von Amts wegen) in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen.

Das heißt, Sie erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung an Ihre Meldeanschrift – und damit können Sie auch per Briefwahl teilnehmen. Sie können auch vorab bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Briefwahl stellen.

2. Ich wohne im Ausland und bin nicht mehr in Deutschland gemeldet.

Wahlberechtigte Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 19. Mai 2024, schriftlich bei der Gemeinde eingehen, in der Sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

3. Ich wohne in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Teilnahme an der Wahl in Deutschland (ggf. per Briefwahl) nach deutschem Wahlrecht und dem oben unter 2. beschriebenen Verfahren. Das ist möglich, wenn am Wahltag Ihr Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in dem anderen EU-Mitgliedstaat angemeldet ist.
  2. Teilnahme an der Wahl in dem EU-Land, wo Sie jetzt Ihren Wohnsitz haben. Für Ungarn finden Sie Informationen über die Voraussetzungen zur Wahlteilnahme unter www.valasztas.hu

Worauf Sie achten sollten:

  • In Deutschland können bereits 16jährige an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.
  • Sie dürfen nur einmal wählen. Auch wenn Sie die Staatsangehörigkeit mehr als eines EU-Mitgliedstaates besitzen, dürfen Sie ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns - und achten Sie auf die offizielle Wahlbekanntmachung, die bald folgt!

Weitere Informationen

nach oben