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Reisepass für unter 18-Jährige
Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren für einen biometrischen Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren.
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 18 Jahren 6 Jahre.
Anträge für Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass für biometrische Reisepässe die Fingerabdrücke für Antragsteller ab 6 Jahre aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden.
Einzelheiten zum Antragsverfahren entnehmen Sie dem untenstehenden Merkblatt. Die darin enthaltenen Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Vor der erstmaligen Beantragung eines Reisepasses für Kinder kann in einigen Fällen eine Namenserklärung erforderlich sein, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der ungarischen Geburtsurkunde des Kindes oder der ungarischen Eheurkunde der Eltern vermerkt ist.
Die Bearbeitungszeiten für biometrische Reisepässe (4 bis 6 Wochen) können sich in solchen Fällen zum Teil erheblich verlängern.
Nähere Informationen zum Namensrecht für ein im Ausland geborenes Kind finden Sie unten.