Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Vorläufiger Reisepass

27.09.2022 - Artikel

Personen mit abgelaufenen deutschen Ausweisen und ständigem Aufenthalt in Ungarn können in Ausnahmefällen einen vorläufigen Reisepass beantragen. Für Personen mit ständigem Aufenthalt in Deutschland ist die Erteilung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland möglich.

Deutsche mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Ungarn

Deutsche mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Ungarn können in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen. Die besondere Dringlichkeit ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen oder hilfsweise glaubhaft zu machen.

Deutsche mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland

Deutsche, die aus Deutschland aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass oder anderen amtlichen Ausweis als Passersatz (z. B. Personalausweis) mitzuführen und sich damit über ihre Person und Deutscheneigenschaft auf Aufforderung auszuweisen.

Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen oder mit abgelaufenem Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass aus Deutschland ausgereist sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Achten Sie vor allem darauf, dass der ausgestellte Kinderreisepass noch seine Gültigkeit besitzt, da diese Pässe nur 1 Jahr gültig sind.

Die deutsche Botschaft Budapest bemüht sich dennoch, Ihnen im Rahmen ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten die Rückreise nach Deutschland über die an Ungarn angrenzenden Schengen-Staaten, Slowenien, Österreich, Slowakei durch Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz (RAP) zu ermöglichen.

Auf die Ausstellung eines vorläufigen Passes oder eines Kinderreisepasses zur Weiterreise besteht kein Anspruch. De für Ihren Wohnort zuständige innerdeutsche Passbehörde muss ihr Einverständnis zu einer Passerteilung geben; die Botschaft hat keinen Einfluss auf die (teilweise mehrtägige) Bearbeitungsdauer.

nach oben