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Reisepass für Erwachsene

01.03.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

  • Ein Reisepass der BRD liegt auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist.
    Reisepass der Bundesrepublik Deutschland© picture alliance / dpa Themendie
    Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.
  • Anträge für Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
  • Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 bis 6 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten zum Teil erheblich verlängern.
  • Die im Folgenden stehenden Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Zuständigkeit

Die Botschaft Budapest ist für die Ausstellung Ihres Reisepasses zuständig, wenn Sie in Ungarn Ihren Lebensmittelpunkt haben und mit ungarischem Wohnsitz registriert sind. Eine Beantragung bei der deutschen Honorarkonsulin in Pécs (Fünfkirchen) ist nicht möglich. Sie sollten Ihren neuen Reisepass ca. zwei bis drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Reisepasses beantragen. Eine Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.

Antragstellung

  • Persönliche Vorsprache

Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht möglich. Auch eine Antragstellung auf dem Postweg ist nicht möglich.

  • Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft

Zur Beantragung eines Reisepasses ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.

Bitte beachten Sie zur Vorbereitung auf Ihren Termin:

  • Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht entgegengenommen werden und ein neuer Termin muss gebucht werden.
  • Kommen Sie wegen der Sicherheitskontrollen unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit ausgefüllten Anträgen und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne ausgefüllte Anträge oder Unterlagen vorsprechen, verfällt Ihr Termin und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:

  • Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“), Ausstieg bei Haltstelle „Kapisztrán tér“.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit:

Nr. Unterlage Bemerkung
1. Antrag

vollständig lesbar ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben: Antragsformular für volljährige Antragstellerinnen und Antragsteller

2. 1 aktuelles biometrisches Passbild
für biometrische Anforderungen siehe Fotomustertafel Passbild kann mitgebracht oder am Fotoautomat in der Botschaft gemacht werden (2.000 HUF für 4 Passbilder).
3. bisheriger deutscher Reisepass/Personalausweis
bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie ein Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist ggf. zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich
4. Geburtsurkunde
alternativ ist ein Auszug aus dem Geburtsregister ausreichend
5. Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz
nur notwendig, wenn im letzten Pass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Sie nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren
6. Lakcímkártya (Wohnsitzkarte)
Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in Ungarn
7. Registrierungsnachweis
ungarische Aufenthaltskarte für EWR-Bürger mit Daueraufenthalt in Ungarn (entfällt, wenn Sie auch die ungarische Staatsangehörigkeit haben, siehe unten Ziffer 11)
8. Urkunde zum Familienstand *
  • wenn verheiratet: Eheurkunde (auf der Eheurkunde sollte ein Vermerk zur Namensführung nach der Eheschließung enthalten sein)
  • wenn geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • wenn verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
9. Bescheinigung zur Namensänderung
falls sich jemals die Schreibweise Ihres/Ihrer Vornamen oder Ihres Familiennamens geändert hat
10. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen
  • falls Sie stattdessen einen Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis haben, legen Sie diesen vor
11. Nachweis fremder Staatsangehörigkeit(en)
Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
12. Beibehaltungsgenehmigung
falls Sie eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte
13. Promotionsurkunde
notwendig, wenn Eintragung des Doktortitels im Pass gewünscht wird; aus der Urkunde muss der Name, Geburtsdatum sowie das Promotionsthema hervorgehen.

*Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann ist in der Regel eine Namenserklärung erforderlich, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Hierfür kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare und Informationen. Setzen Sie sich, falls die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist, unbedingt vor Vereinbarung eines Termins per Email mit der Botschaft in Verbindung.

Gebühren

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
101,00 EUR
- ggf. Unzuständigkeitszuschlag
70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
68,50 EUR
- ggf. Unzuständigkeitszuschlag
37,50 EUR
Optional: Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
22,00 EUR
Optional: Zuschlag für Expressverfahren
32,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Alternativ kann mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden. Ihre Kreditkarte wird dann in EUR belastet. Eine Barzahlung in EUR ist nicht möglich. Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig, wenn die Botschaft Budapest nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland noch gemeldet sind). Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses verlängert sich in diesen Fällen, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Bearbeitungszeit

Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren/-dauer der Bundesdruckerei) beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, vor der Hauptreisezeit eher acht Wochen. Die Bearbeitung im Expressverfahren dauert ca. zwei Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie eine Auslandsreise planen.

Abholung / Übersendung

Ihren Reisepass können Sie zu von montags bis donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr persönlich in der Rechts- und Konsularabteilung abholen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Reisepass (oder Personalausweis, falls Sie bisher noch keinen Reisepass hatten) mit. Sie können Ihren Reisepass auch als Einschreiben an Ihre ungarische Anschrift übersenden lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Auslagen in Höhe von 2.000,- HUF zu bezahlen.

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