Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung von vorläufigen Reisepässen

10.06.2026 - Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Allgemeine Hinweise

Ein Deutscher, der aus Deutschland ausreist, ist verpflichtet, einen gültigen Pass oder einen anderen amtlichen Ausweis mitzuführen und sich damit über seine Person auszuweisen.

Wenn Sie ohne gültigen oder mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis aus Deutschland ausreisen, und von Ungarn aus nicht in Ihr Zielland weiterreisen können, besteht kein Notfall im Sinne des Konsulargesetzes.

Sofern es organisatorisch und personell möglich ist, wird Ihnen die Deutsche Botschaft Budapest dennoch versuchen, Ihnen zu helfen, damit Sie Ihre Weiterreise fortsetzen können.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  1. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist grundsätzlich nur von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 13:30 Uhr und 15.00 Uhr möglich.

  2. Die Anträge werden ohne vorherige Terminvereinbarung entgegengenommen. Zuerst werden allerdings die Anträge bearbeitet, für die über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft ein Termin vereinbart wurde, sowie Notfälle berücksichtigt. Erst danach kann Ihnen Einlass gewährt werden.

  3. Die Botschaft muss sich schriftlich mit Ihrer zuständigen Passbehörde in Verbindung setzen und von dort die Ermächtigung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes einholen. Die Passbehörden erteilen diese Ermächtigung nur an Werktagen. (Beachten Sie auch die Feiertagsregelungen Ihres Bundeslandes!). Ihre Passbehörde ist nicht verpflichtet, eine Ermächtigung zu erteilen - Sie sollten ggfs. zusätzlich telefonisch mit dieser Kontakt aufnehmen. An Wochenenden oder Feiertagen kann die Botschaft in keinem Fall vorläufige Reisepässe zur Weiterreise ausstellen.

  4. Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses für Minderjährige müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten (in der Regel beide Eltern gemeinsam) vorsprechen. Ist ein Elternteil abwesend, muss dieser in Deutschland bei der zuständigen Passbehörde oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, die der Botschaft Budapest dann die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils zusendet. Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne, muss ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vorgelegt werden.

  5. Die Ausstellung des Ausweisdokumentes ist erst möglich, wenn alle Erteilungsvoraussetzungen sowie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Passbehörde vorliegen. Die beantragten Ausweisdokumente können montags bis donnerstags bis 15:00 Uhr abgeholt werden.

  6. Die Gebühren können an der Botschaft Budapest nur bar in HUF (Ungarische Forint) bzw. mit physischer Kreditkarte (Visa / Mastercard) bezahlt werden. Eine Euro-Zahlung in bar ist NICHT möglich. Es fallen erhöhte Gebühren für die Tätigkeit im Ausland und für die Ermächtigung an. Für einen vorläufigen Reisepass beträgt die Gebühr aktuell 101,- €, sofern ein deutscher Wohnsitz besteht (umgerechnet zum jeweils gültigen Wechselkurs der Botschaft).
    Bitte beachten Sie, dass man in der Botschaft Passfotos machen kann. Die Kosten von 2.000.- HUF können ebenfalls bar in Forint oder mit Visa/Mastercard beglichen werden. Falls Sie keine HUF oder keine Kreditkarte haben, wechseln Sie bitte vor Zutritt zur Botschaft Geld oder heben am Bankautomaten Geld ab. Es ist auch keine Zahlung mit virtuellen Kreditkarten (z. B. per Smartphone oder Smartwatch) möglich.

  7. Wenn Sie Ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz nicht in Ungarn haben, kann die Botschaft keine Erstausstellung von Pässen vornehmen. Wenn z. B. für ein in Deutschland geborenes Kind bisher noch kein deutsches Ausweisdokument ausgestellt worden ist, kann die Botschaft nicht weiterhelfen. Sie müssen sich dann an Ihre zuständige Passbehörde in Deutschland wenden.

  8. Wenn Sie einen ausländischen Pass und eine deutsche Aufenthaltserlaubnis haben, die abgelaufen ist, kann die Botschaft nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich an die Botschaft Ihrer Staatsangehörigkeit in Budapest oder zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis direkt an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.

nach oben