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Merkblatt zur Beantragung von Personalausweisen für Personen bis zum 16. Geburtstag

16.10.2026 - Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich.

Allgemeine Hinweise

Die Botschaft Budapest ist für die Ausstellung des Personalausweises Ihres Kindes zuständig, wenn Ihr Kind in Ungarn seinen Lebensmittelpunkt hat und mit ungarischem Wohnsitz registriert ist. Eine Beantragung bei der deutschen Honorarkonsulin in Pécs (Fünfkirchen) ist nicht möglich. Sie sollten den neuen Personalausweis ca. zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Personalausweises beantragen. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.

Antragstellung

a. Antragsberechtigung und persönliche Vorsprache

Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen die Sorgeberechtigten, in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam, persönlich mit ihrem Kind in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht möglich. Auch eine Antragstellung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen. Die Unterschrift eines in Ungarn lebenden sorgeberechtigten Elternteils auf der Zustimmung ist von einem ungarischen Notar beglaubigen zu lassen, die Unterschrift eines in Deutschland lebenden Elternteils ist öffentlich von einem Notar oder amtlich von einer Behörde beglaubigen zu lassen. In anderen Drittländern muss die Unterschrift von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Zustimmung ist entweder im Original vorzulegen oder vom deutschen Notar, der deutschen Behörde oder der deutschen Auslandsvertretung direkt der Botschaft per Fax oder E-Mail zuzusenden.

b. Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft

Zur Beantragung eines Personalausweises ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem hier

Bitte beachten Sie zur Vorbereitung auf Ihren Termin:

  • Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht entgegengenommen werden und ein neuer Termin muss gebucht werden.

  • Kommen Sie wegen der Sicherheitskontrollen unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit ausgefüllten Anträgen und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne ausgefüllte Anträge oder Unterlagen vorsprechen, verfällt Ihr Termin und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:

  • Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“), Ausstieg bei Haltstelle „Kápisztrán tér“.

c. Chip, Fingerabdrücke, PIN und Online-Ausweisfunktion

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Auch für Kinder über 6 Jahre werden auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamte, Polizei) ausgelesen werden.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises für Ihr Kind

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit:

Nr.

Unterlage Bemerkung

1

Antrag

vollständig lesbar ausgefüllt und eigenhändig von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben:

2

1 aktuelles biometrisches Passbild des Kindes

für biometrische Anforderungen siehe Fotomustertafel

Passbild kann mitgebracht oder am Fotoautomat in der Botschaft gemacht werden (2.000 HUF für 4 Passbilder).

(für Babys und Kleinkinder beachten Sie die Hinweise für Eltern am Ende dieses Merkblatts)

3

Geburtsurkunde des Kindes alternativ ist ein Auszug aus dem Geburtsregister ausreichend

4

Lakcímkártya (Wohnsitzkarte) des Kindes Nachweis des aktuellen Wohnsitzes in Ungarn für Ihr Kind

5

Registrierungsnachweis des Kindes

ungarische Aufenthaltskarte für EWR-Bürger mit Daueraufenthalt in Ungarn

(entfällt, wenn Ihr Kind auch die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt, siehe unten Ziffer 13)

6

bisheriger deutscher Reisepass/Personalausweis des Kindes

entfällt bei Erstbeantragung

bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie eine Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist ggf. zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich

7

Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz des Kindes nur notwendig, wenn im letzten Pass Ihres Kindes noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Ihr Kind nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet war

8

Nachweis der elterlichen Abstammung
  • falls Kind ehelich geboren wurde: Eheurkunde der Eltern
  • falls Kind nicht ehelich geboren wurde: Vaterschaftsanerkennung

9

Nachweis über Sorgerecht falls alleiniges Sorgerecht besteht: Gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils

10

aktueller Reisepass/Ausweis der Mutter

11

aktueller Reisepass/Ausweis des Vaters

12

Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern falls die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen

13

Nachweis fremder Staatsangehörigkeit(en) des Kindes Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument für Ihr Kind

Hat das Kind bisher keinen deutschen Reisepass oder Personalausweis besessen und führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen? Dann ist in der Regel eine Namenserklärung erforderlich, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Hierfür kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.

Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare und Informationen. Setzen Sie sich, falls die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist, unbedingt vor Vereinbarung eines Termins per E-mail mit der Botschaft in Verbindung.

Gebühren

Personalausweis für Antragsteller unter 16 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) 70,60 EUR

- ggf. Unzuständigkeitszuschlag 13,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Alternativ kann mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden. Ihre Kreditkarte wird dann in EUR belastet. Eine Barzahlung in EUR ist nicht möglich.

Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig, wenn die Botschaft Budapest nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland noch gemeldet sind). Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich in diesen Fällen, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Bearbeitungszeit

Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren/-dauer der Bundesdruckerei) beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, vor der Hauptreisezeit eher acht Wochen.

Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie eine Auslandsreise planen.

Abholung / Übersendung

Wir informieren Sie, wenn der neue Personalausweis bei der Botschaft eingegangen ist. Zur Abholung buchen Sie bitte einen Termin. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis hatten) mit.

Sie können Ihren Personalausweis auch als Einschreiben an Ihre ungarische Anschrift übersenden lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Auslagen in Höhe von 2.000,- HUF zu bezahlen.

Hinweise für Eltern

Kinder, auch Babys und Kleinkinder, müssen für die Beantragung eines Personalausweises persönlich anwesend sein.

Sie können für Babys und Kleinkinder keine Passbilder mit dem Fotoautomaten der Botschaft machen lassen. Für diese Fotos gehen Sie mit Ihren Kindern bitte zu einem Passbildfotografen.

Achten Sie darauf, dass Gesicht und Schulterbereich frontal getroffen werden. Die Gesichtshöhe muss zwischen 50 % und 80 % des Bildes (20 bis 40 mm vom Kinn bis zum oberen Kopfende) betragen. Die Augen sollten offen sein. Es dürfen keine Gegenstände oder Körperteile anderer Personen im Bild sein.

Zurzeit sind der Botschaft folgende Geschäfte in Ungarn bekannt, die Passbilder nach diesen Vorgaben erstellen:

Budapest
Foto Puskás im Einkaufszentrum „MAMMUT I“, 1. Untergeschoss (-1)
1024 Budapest, Lövőház utca 2-6, www.puskasfoto.hu

(Metro/Straßenbahn-Haltestelle „Széll Kálmán tér“ - in Fußnähe zur Botschaft -)

Miskolc
Török Photo Stúdió, Széchenyi út 78, 3530 Miskolc, www.torokfoto.hu

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