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Merkblatt zur Beantragung von Personalausweisen für Antragstellende über 16 Jahre

16.10.2026 - Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich.

Allgemeine Hinweise

Die Botschaft Budapest ist für die Ausstellung Ihres Personalausweises zuständig, wenn Sie in Ungarn Ihren Lebensmittelpunkt haben und mit ungarischem Wohnsitz registriert sind. Eine Beantragung bei der deutschen Honorarkonsulin in Pécs (Fünfkirchen) ist nicht möglich. Sie sollten Ihren neuen Personalausweis ca. zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Personalausweises beantragen. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.

Antragstellung

a. Antragsberechtigung und persönliche Vorsprache

Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht möglich.

b. Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft

Zur Beantragung eines Personalausweises ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem hier.

Bitte beachten Sie zur Vorbereitung auf Ihren Termin:

  • Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht entgegengenommen werden und ein neuer Termin muss gebucht werden.

  • Kommen Sie wegen der Sicherheitskontrollen unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit ausgefüllten Anträgen und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne ausgefüllte Anträge oder Unterlagen vorsprechen, verfällt Ihr Termin und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:

Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“), Ausstieg bei Haltstelle „Kápisztrán tér“.

c. Chip, Fingerabdrücke, PIN und Online-Ausweisfunktion

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Es werden auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamte, Polizei) ausgelesen werden.

Der Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahre ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Damit können Sie sich nach Eingabe Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN sicher bei Onlinediensten und an Automaten digital ausweisen. Sie erkennen Dienste, die diese Funktion unterstützen, an diesem Logo.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der PIN erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue selbstgewählte PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises.

Umfassende Informationen zu den Funktionen des Personalausweises sind auf der Website www.personalausweisportal.de verfügbar.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit:

Nr.

Unterlage Bemerkung

1

Antrag

vollständig lesbar ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben:

2

1 aktuelles biometrisches Passbild

für biometrische Anforderungen siehe Fotomustertafel

Passbild kann mitgebracht oder am Fotoautomat in der Botschaft (2.000 HUF für 4 Passbilder) gemacht werden

3

bisheriger deutscher Reisepass/Personalausweis bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie eine Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist ggf. zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich

4

Geburtsurkunde alternativ ist ein Auszug aus dem Geburtsregister ausreichend

5

Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz nur notwendig, wenn im letzten Pass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Sie nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren

6

Lakcímkártya (Wohnsitzkarte) Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in Ungarn

7

Registrierungsnachweis

ungarische Aufenthaltskarte für EWR-Bürger mit Daueraufenthalt in Ungarn

(entfällt wenn Sie auch die ungarische Staatsangehörigkeit haben - siehe weiter unten, Ziffer 11)

8

Urkunde zum Familienstand*
  • wenn verheiratet: Eheurkunde (auf der Eheurkunde sollte ein Vermerk zur Namensführung nach der Eheschließung enthalten sein)
  • wenn geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • wenn verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

9

Bescheinigung zur Namensänderung falls sich jemals die Schreibweise Ihres/Ihrer Vornamen oder Ihres Familiennamen geändert hat

10

Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen
  • falls Sie stattdessen einen Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis haben, legen Sie diesen vor

11

Nachweis fremder Staatsangehörigkeit(en) Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument

12

Beibehaltungsgenehmigung falls Sie eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte

13

Promotionsurkunde notwendig, wenn Eintragung des Doktortitels im Pass gewünscht wird; aus der Urkunde muss der Name, Geburtsdatum sowie das Promotionsthema hervorgehen

*Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann ist in der Regel eine Namenserklärung erforderlich, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Hierfür kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.

Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare und Informationen. Setzen Sie sich, falls die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist, unbedingt vor Vereinbarung eines Termins per E-mail mit der Botschaft in Verbindung.

Gebühren

Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre) 89,00 EUR

Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) 70,60 EUR

- ggf. Unzuständigkeitszuschlag 13,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Alternativ kann mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden. Ihre Kreditkarte wird dann in EUR belastet. Eine Barzahlung in EUR ist nicht möglich.

Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig, wenn die Botschaft Budapest nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland oder einem Drittland noch gemeldet sind). Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich in diesen Fällen, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Falls Sie noch in Deutschland gemeldet sind, wird der PIN-Brief von der Bundesdruckerei an die Botschaft Budapest gesendet. Sie können den PIN-Brief in der Botschaft persönlich abholen oder sich gegen eine Auslage von 2.000,- HUF per Einschreiben an Ihre ungarische Adresse weiterleiten lassen.

Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben oder den Erhalt nicht bestätigt haben, darf der Personalausweis nicht ausgehändigt werden. In diesem Fall wird die Botschaft von Amts wegen einen neuen Personalausweis für Sie beantragen. Personalausweis und PIN-Brief sind dann von Ihnen persönlich in der Botschaft abzuholen.

Bearbeitungszeit

Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren/-dauer der Bundesdruckerei) beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, vor der Hauptreisezeit eher acht Wochen.
Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie eine Auslandsreise planen.

Abholung / Übersendung

Wir informieren Sie, wenn Ihr neuer Personalausweis bei der Botschaft eingeht. Zur Abholung Ihres Personalausweises buchen Sie bitte über das Terminvereinbarungssystem einen Termin. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis hatten) mit.

Sie können Ihren Personalausweis auch als Einschreiben an Ihre ungarische Anschrift übersenden lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Auslagen in Höhe von 2.000,- HUF zu bezahlen.

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