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Geburt eines Kindes
Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Meist erwirbt das Kind eines deutschen Elternteils mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen können bestehen, wenn die Eltern selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren sind. Beachten Sie hier die einjährige Antragsfrist für eine Geburtsanzeige!). Vor Ausstellung eines deutschen Ausweisdokuments für Ihr Kind ist jedoch sehr häufig eine Namenserklärung notwendig, da der Familienname in einer ungarischen Geburtsurkunde nicht automatisch für den deutschen Rechtsbereich gültig ist. Es bietet sich an, die Namenserklärung für das Kind im Rahmen einer Geburtsanzeige abzugeben.