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Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind

VORNAMEN VON KINDERN IN KITA BERLIN NEUKOELLN

VORNAMEN VON KINDERN IN KITA BERLIN NEUKOELLN, © dpa-Zentralbild

20.04.2023 - Artikel

Die Gesetze zur Namensführung in Ungarn und Deutschland sind unterschiedlich - ein Name, den ein ungarisches Standesamt in die Geburtsurkunde eines hier geborenen deutschen oder deutsch-ungarischen Kindes einträgt, muss nicht immer mit der Namensführung nach deutschem Recht übereinstimmen.

Geburtsname für das in Ungarn geborene Kind

Meistens taucht das Problem einer abweichenden Namensführung in verschiedenen Rechtsordnungen im Zusammenhang mit Passanträgen auf, insbesondere dann wenn beide Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Es ist aber fast immer möglich, Namensgleichheit in beiden Ländern herzustellen. Hierzu muss, in der Regel von den Eltern, eine Namenserklärung abgegeben werden, bevor dem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.

Da die Namenserklärung in dem Antragsformular für eine Geburtsanzeige enthalten ist, empfiehlt es sich, die Namenserklärung und Geburtsanzeige in einem einzigen Verfahren abzugeben. Das erspart Ihnen nicht nur Aufwand und Kosten, sondern hat den weiteren Vorteil, dass das Kind neben der ausländischen Geburtsurkunde auch eine deutsche Geburtsurkunde erhalten kann.

In unserem Merkblatt zur Namenserklärung für deutsche Kinder haben wir für Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zusammengefasst, wann eine Namenserklärung für das im Ausland geborene Kind erforderlich ist und welche Wahlmöglichkeiten Sie dabei haben.

Vornamenwahl für das in Ungarn geborene Kind

In Ungarn ist es (für ungarische Kinder) gesetzlich nur zulässig, Vornamen aus Listen mit weiblichen und männlichen Vornamen zu wählen, die von der Akademie der Wissenschaften herausgegebenen werden.

Das ungarische Namensrecht lässt, anders als das deutsche Namensrecht, auch nur bis zu zwei Vornamen pro Kind zu.

Für in Ungarn geborene nicht-ungarische Kinder sind Ausnahmen von diesen Restriktionen möglich. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Erteilung von Vornamen für das in Ungarn geborene Kind.

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