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Eheschließung und Lebenspartnerschaft in Ungarn

Eheschließung in Ungarn

Eheschließung in Ungarn, © picture alliance / MAXPPP

22.03.2019 - Artikel

Wenn Sie in Ungarn die Ehe schließen wollen, kann nur der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, verbindliche Auskunft über vorzulegende Dokumente erteilen.

Allgemeines

Rechtlich verbindlich können deutsche Staatsangehörige eine Ehe in Ungarn vor einem ungarischen Standesbeamten schließen. Eine in Ungarn geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig, wenn die Heiratswilligen die Eheschließungsvoraussetzungen nach deutschem Recht erfüllen und die Ehe formwirksam nach ungarischem Recht geschlossen wurde.

Zuständigkeit und Verfahren

Die Eheschließenden können – unabhängig von ihrem melderechtlichen Wohnort – bei jedem Standesamt in Ungarn die Ehe schließen. Es gibt keine Mindestaufenthaltsfrist vor der Trauung, d.h. auch nicht in Ungarn amtlich gemeldete Ausländer können hier die Ehe schließen.

Es gibt keine Aufgebotsfrist, aber es muss ein entsprechender Antrag (Absichtserklärung) beim Standesbeamten des vorgesehenen Heiratsortes gestellt werden. Hierfür müssen die Heiratswilligen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Falls nur einer der Heiratswilligen vorsprechen kann, muss eine Erklärung des anderen Heiratswilligen vorgelegt werden, aus welcher hervorgeht, dass er die Eheschließung beabsichtigt. Auf dieser Absichtserklärung muss die Unterschrift von einem ungarischen Notar oder im Ausland von dem zuständigen ungarischen Konsularbeamten beglaubigt sein. Zwischen der Absichtserklärung und der Eheschließung müssen mindestens 30 Tage vergehen. Der örtliche Notar kann in begründeten Ausnahmefällen ausnahmsweise eine Befreiung von der 30-Tage-Frist erteilen.

Die Absichtserklärung sowie alle mit ihr vorzulegenden Unterlagen werden dem kormányhivatal (Regierungsamt des jeweiligen Bezirks) zur Prüfung vorgelegt. Erst wenn dort eine Genehmigung erteilt wird, kann die Eheschließung erfolgen. Ein Termin kann jedoch bereits vorab vereinbart werden. Bei der Trauung muss das vorgelegte Ehefähigkeitszeugnis noch gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Staatsangehörigen ggfs. mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Vorzulegende Unterlagen

  • Gültige Reisepässe / Personalausweise
  • Geburtsurkunden
    Befindet sich der Geburtsort in Deutschland, so kann das deutsche Standesamt die Urkunde auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausstellen. Eine Übersetzung in die ungarische Sprache ist daher nicht nötig. Falls die Urkunden nicht auf einem mehrsprachigen Vordruck vorgelegt werden, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen.
  • Absichtserklärung
  • Aktuelle Meldebescheinigungen des Einwohnermeldeamtes in Deutschland.
    Wenn beide oder einer der Eheschließenden in Ungarn amtlich gemeldet sind, sind seine ungarische Aufenthaltskarte / Personalausweis für Ausländer sowie seine Wohnsitzkarte vorzulegen.
  • Rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil, falls einer der Eheschließenden geschieden ist.
  • Beglaubigte Sterbeurkunde, falls einer der Eheschließenden verwitwet ist.
  • Ehefähigkeitszeugnis:
    Bei dem Ehefähigkeitszeugnis ist darauf zu achten, dass beim Familienstand die Angabe ledig / geschieden / verwitwet eingetragen ist und bei ledigen Antragstellern nicht einfach ein Strich gesetzt wurde. In diesen Fällen verlangen die ungarischen Standesbeamten nämlich in der Regel noch weitere Nachweise zum Familienstand.
    Die Botschaft stellt keine, über das Ehefähigkeitszeugnis hinausgehende Konsularische Bescheinigung zum Familienstand aus. Dies wurde den ungarischen Standesämtern über die zuständigen ungarischen Behörden mitgeteilt.
  • Ggfs. weitere Unterlagen (wie z.B. eine Brüssel-II-Bescheinigung bei geschiedenen Eheschließenden).
    Es wird daher in allen Fällen empfohlen, sich unmittelbar vorab mit dem ungarischen Standesamt in Verbindung zu setzen.

Alle ausländischen Urkunden müssen für die Verwendung in Ungarn mit einer amtlichen Übersetzung ins Ungarische versehen sein. Amtliche Übersetzungen werden in Ungarn nur durch das Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen erstellt, das in Budapest und in 28 weiteren Orten Kundendienststellen unterhält:

Országos Fordító és Fordításhitelesitö Iroda (OFFI)
Bajza u. 52
1062 Budapest
Tel.: +36-1 428 9600
Fax: +36-1 428 9611
www.offi.hu (Informationen auch in deutscher Sprache)

Zur Bestätigung der Echtheit der deutschen Urkunde ist ggfs. eine Apostille erforderlich. Weitere Informationen zum Apostilleverfahren entnehmen Sie bitte unserem Artikel „Apostille“.

Eheschließung

Die Eheschließung erfolgt im Beisein von zwei Zeugen. Für die Anwesenheit der beiden Zeugen müssen die Eheschließenden sorgen. Wenn ein Eheschließender oder die Heiratswilligen der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, ist die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Dieser muss von den Eheschließenden gestellt werden.

Verwendung der Eheurkunde in Deutschland

Auf Antrag kann die ungarische Eheschließung durch den deutschen Standesbeamten im Eheregister nachbeurkundet werden. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren Artikel „Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister

Namensführung nach Eheschließung

Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB). Dies bedeutet, dass der deutsche Ehegatte hinsichtlich seiner Namensführung allein deutschem Recht untersteht. Seine Namensführung ändert sich nicht, wenn keine Erklärung bei oder nach der Eheschließung abgegeben wird, die dem deutschen Recht entspricht (die Wahl eines Doppelnamens nach ungarischem Recht ist im deutschen Recht zum Beispiel nicht möglich).

Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel „Ehenamenserklärung / Namenserklärung für eingetragene Lebenspartnerschaften“.

Weitere Informationen

Das Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige – hat die Schriftenreihe „Deutsche heiraten in...“ herausgegeben, in der auch eine Informationsschrift zu Ungarn enthalten ist. Sie können die Informationsschrift hier herunterladen:

Deutsche heiraten in Ungarn

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