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Einseitige Namenserklärung nach Auflösung der Ehe
Symbolfoto Scheidung, © picture alliance
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Ehescheidung oder Versterben des Ehegatten. Nach Auflösung einer Ehe ist es aber möglich, durch Namenserklärung den Geburtsnamen oder den Namen anzunehmen, den man vor der Eheschließung geführt hat.
Auch Namensänderungen, die durch ein ungarisches Gericht vorgenommen wurden, sind für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich nicht wirksam.
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann jedoch durch Namenserklärung gegenüber dem deutschen Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen annehmen, den er vor der Eheschließung geführt hat (z.B. einen Ehenamen aus der vorherigen Ehe). Er kann seinen in der aufgelösten Ehe geführten Namen auch weiterführen und diesem seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen.
In unserem Merkblatt „Einseitige Namenserklärung nach Auflösung der Ehe“ haben wir die wichtigsten Möglichkeiten einer Namenserklärung anhand von Beispielen zusammengefasst und informieren über das Verfahren sowie die dafür benötigten Unterlagen.