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Neusortierung von Vornamen
Jungennamen und Mädchennamen, © chromorange
Seit dem 1. November 2018 darf jeder deutsche Staatsangehörige, der mehrere Vornamen hat, diese neu anordnen lassen.
Nach deutschem Namensrecht können Personen mehrere Vornamen führen. Die in der Vergangenheit übliche Praxis, den Rufnamen einer Person in Urkunden und Ausweisdokumenten durch Unterstreichung kenntlich zu machen, ist bereits seit längerem entfallen. Sie können damit frei entscheiden, mit welchem Ihrer Vornamen Sie als Rufname im Alltag auftreten möchten.
Seit dem 1. November 2018 darf jeder, der mehrere Vornamen hat, diese nun auch neu anordnen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Rufname auch an der ersten Stelle im Pass, auf dem Flugticket oder in anderen Dokumenten steht.
Jedoch ist es weiterhin nicht zulässig, Vornamen wegfallen oder neu hinzufügen zu lassen. Auch eine geänderte Schreibweise der einzelnen Vornamen ist nicht möglich. Ebenfalls können Sie keine Bindestriche wegfallen oder hinzufügen lassen.
Für eine Neusortierung von Rufnahmen ist eine Namenserklärung erforderlich. Auf der Namenserklärung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich. Die Unterschriftsbeglaubigung kann in der Botschaft nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Online-Terminvergabesystem erfolgen, Terminvergabesystem
Zur Entgegennahme Ihrer Erklärung ist das Standesamt zuständig, das Ihre Geburt beurkundet hat. Ist Ihre Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das Ihre Eheschließung oder Lebenspartnerschaft beurkundet hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bevor Sie sich für eine Neusortierung Ihrer Vornamen entscheiden bedenken Sie bitte, dass damit auch Ihre Geburtsurkunde und ggf. weitere Dokumente wie Ihre Heiratsurkunde, Reisepass, Personalausweis und Führerschein geändert werden müssen. Auch Bank- und Kreditkarten und Online-Konten können betroffen sein. Dies kostet Zeit und Geld.
Weitere Informationen zum Verfahren einer Neusortierung von Vornamen finden Sie in unserem Merkblatt Vornamensortierung.