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Merkblatt Nationales Visum - Anerkennung §16d AufenthG
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original vorgelegt werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
- Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in HUF zu entrichten.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
- ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung- Dieses können Sie auch an der Botschaft machen.
- gültiger, unterschriebener Reisepass im Original mit noch mind. 12 Monaten Gültigkeit
- sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
- Visumgebühr, zu zahlen in bar oder per Kreditkarte in HUF (Gegenwert: 75 Euro)
- Krankenversicherung für mindestens drei Monate nach Ihrer geplanten Einreise
- Nachweis Ihrer Qualifikation:
- Ausländischen Hochschulabschlusses und Ausdruck aus der „anabin“ Datenbank (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, vgl. https://anabin.kmk.org). Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein, Ihr Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) mit „gleichwertig“ oder „entspricht“ oder Einzelbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- Anerkennung der teilweisen Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle, sog. Defizitbescheid/Teil-Anerkennungsbescheid (www.anerkennung-in-deutschland.de)
- ggf. vorläufige Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
- Nachweis der Finanzierung des ersten Jahres der Qualifizierungsmaßnahme, 13.104 EUR netto gesamt bzw. 1.092 EUR netto pro Monat,
- über ein Sperrkonto
oder
- Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG („Bonität nachgewiesen“ und mit dem Zweck „Berufsanerkennung“) - Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/Pflegeberufen: mindestens B1). Die Prüfung darf nicht vor mehr als einem Jahr abgelegt worden sein. Wenn einzelne Prüfungsteile wiederholt wurden, gilt der älteste Prüfungsteil als Referenz.
- Information einer bezahlbaren Unterkunft für Ihre ersten zwei Monate in Deutschland
- Falls Sie sich bereits in Deutschland aufgehalten haben, reichen Sie bitte eine kurze Erläuterung ein, zu welchem Zweck und wie lange Sie sich dort aufgehalten haben.
WICHTIGE HINWEISE:
- Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.