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Merkblatt Nationales Visum - Anerkennung §16d AufenthG

30.09.2026 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original vorgelegt werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in HUF zu entrichten.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung- Dieses können Sie auch an der Botschaft machen.
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original mit noch mind. 12 Monaten Gültigkeit
  • sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar oder per Kreditkarte in HUF (Gegenwert: 75 Euro)
  • Krankenversicherung für mindestens drei Monate nach Ihrer geplanten Einreise
  • Nachweis Ihrer Qualifikation:
    • Ausländischen Hochschulabschlusses und Ausdruck aus der „anabin“ Datenbank (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, vgl. https://anabin.kmk.org). Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein, Ihr Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) mit „gleichwertig“ oder „entspricht“ oder Einzelbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Anerkennung der teilweisen Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle, sog. Defizitbescheid/Teil-Anerkennungsbescheid (www.anerkennung-in-deutschland.de)
  • ggf. vorläufige Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
  • Nachweis der Finanzierung des ersten Jahres der Qualifizierungsmaßnahme, 13.104 EUR netto gesamt bzw. 1.092 EUR netto pro Monat,
    - über ein Sperrkonto
    oder
    - Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG („Bonität nachgewiesen“ und mit dem Zweck „Berufsanerkennung“)
  • Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/Pflegeberufen: mindestens B1). Die Prüfung darf nicht vor mehr als einem Jahr abgelegt worden sein. Wenn einzelne Prüfungsteile wiederholt wurden, gilt der älteste Prüfungsteil als Referenz.
  • Information einer bezahlbaren Unterkunft für Ihre ersten zwei Monate in Deutschland
  • Falls Sie sich bereits in Deutschland aufgehalten haben, reichen Sie bitte eine kurze Erläuterung ein, zu welchem Zweck und wie lange Sie sich dort aufgehalten haben.

WICHTIGE HINWEISE:

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