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Merkblatt Nationales Visum - Freiwilligendienste

01.10.2026 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original vorgelegt werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in HUF zu entrichten.
  • Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Visum-Antrag Videx
  • Gültiger Reisepass
  • Biometrisches Passbild, dieses kann an der Visastelle gemacht werden
  • Eigenhändig verfasstes Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland: (Original mit einer (1) Kopie)
    -> BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
    -> FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
    -> EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/ der Freiwilligen unterzeichnet sein.
  • Nur bei BFD/ FSJ/ FÖJ (Original mit einer (1) Kopie): Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
  • Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise
  • Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
  • Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Zur Visumbeantragung ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Informationen zur Terminbuchung finden Sie hier
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