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Bundestagswahl 2025 - mögliche Abgabe von Wahlbriefen bis 19. Februar, 10 Uhr
Sehr geehrte Landsleute,
über die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben wir Sie informiert – für Rückfragen stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung!
Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis beim zuständigen Wahlamt wird dieses die Briefwahlunterlagen an Sie versenden. Der Stichtag für diese Eintragung ist der 02.02.2025; die Wahlunterlagen werden also nach diesem Datum bei Ihnen eintreffen.
Sofern Sie mit diesen Wahlunterlagen nicht persönlich am 23.02.25 in Deutschland wählen gehen, können Sie eine rechtzeitige Rücksendung an das Wahlamt per Post oder über private Kurierdienste veranlassen. Eine weitere Alternative ist, dass Personen, die nach Deutschland fahren, den Wahlbrief für Sie mitnehmen und weiterleiten.
Auch bietet Ihnen die Botschaft für die Rücksendung die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges des Auswärtigen Amtes an.
Hierbei sollten Sie beachten, dass für die Mitbenutzung des Kurierweges und die Weiterleitung der Wahlbriefe die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.
Wenn Sie sich für diese Option entscheiden:
- Möglichkeit zur Abgabe der von Ihnen ausgefüllten Wahlbriefe mit Ihrer Stimmabgabe an der Rezeption der Botschaft (montags – donnerstags von 8:30 - 16:00 Uhr / freitags von 8:30 - 12:30 Uhr)
- Frist zur Abgabe: 19. Februar 2025, 10.00 Uhr
- erforderliche Unterlagen:
- Wahlbrief (verschlossen, Frankierung nicht erforderlich)
- Pass oder Personalausweis (falls Abgabe durch Dritte: Kopie)
- Haftungsausschlusserklärung (s. Anlage) mit Unterschrift bei Abgabe durch Dritte: eigener Pass o. Personalausweis
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an uns!