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Apostille
Am 16.02.2019 ist die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 „zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2021“ in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht vor, dass öffentliche Urkunden eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedsstaat vorgelegt werden, nicht mit einer Apostille versehen werden müssen. Als Ersatz für Apostille und Übersetzung können diesen Urkunden mehrsprachige Formulare, sog. Übersetzungshilfen, beigefügt werden. Diese werden von der Behörde, die die Urkunde ausstellt, erteilt und sollen nicht mehr kosten als die Urkunde selbst.
Alternativ zu dem mehrsprachigen Formular kann der Inhaber der Urkunde aber auch eine Apostille beantragen. Die Apostille wird in Stempelform auf der Originalurkunde angebracht.
Die Botschaft ist in das Apostilleverfahren nicht eingebunden.
1. Urkunden ungarischer Justizbehörden
Apostillen auf Urkunden, die von ungarischen Justizbehörden errichtet wurden, werden durch das Ministerium für Justiz erteilt:
Igazságügyi Minisztérium Nemzetközi Magánjogi Főosztály Postanschrift: 1357 Budapest, Pf. 2 Hausanschrift: Kossuth tér 2-4, 1055 Budapest Tel. +36-1-795 4846 E-Mail: nmfo@im.gov.hu Öffnungszeiten: Di und Do: 9 bis 12:00 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Ministeriums für Justiz unter http://igazsagugyiinformaciok.kormany.hu/kulfoldi-felhasznalasra-szant-okiratok-hitelesitese (in ungarischer Sprache).
2. Urkunden ungarischer Notare
Apostillen für Urkunden ungarischer Notare werden von der Ungarischen Notarkammer erteilt:
Magyar Országos Közjegyzői Kamara 1087 Budapest, Strobl Alajos u. 3/b Postanschrift: 1535 Budapest, Pf. 836 Tel. +36-1-489 4880 Fax: +36 1 356 7052 E-Mail: mokk@mokk.hu Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr: 9-12 Uhr, Di: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr |
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Notarkammer unter: https://mokk.hu/de/information-uber-die-beglaubigung-von-urkunden-zur-verwendung-im-ausland/ (in deutscher Sprache)
3. Ungarische Hochschulzeugnisse, Diplome und ähnliche Urkunden
Für Hochschulzeugnisse, Diplome und ähnliche Urkunden ist eine Vorbeglaubigung beim Bildungsamt erforderlich:
Oktatási Hivatal 1121 Budapest, Maros u. 19-21 Tel. +36-1-374 2100 E-Mail: info@oh.gov.hu Öffnungszeiten: Mo-Do: 8 – 12 Uhr/13 – 16 Uhr und Fr. 8-14 Uhr |
Nähere Informationen können Sie der Website der Behörde entnehmen: https://www.oktatas.hu/kapcsolat/kozponti_ugyfelszolgalat (in ungarischer Sprache)
4. Alle übrigen ungarischen Urkunden sowie vorbeglaubigte Urkunden
Zuständig für die Erteilung der Apostille auf allen übrigen Urkunden, insbesondere ungarischen Personenstandsurkunden ist die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Ungarn:
Külügyminisztérium Nagy Imre tér 4, 1027 Budapest Tel. +36-1-458 1000 E-Mail: konz@mfa.gov.hu Terminvereinbarung erforderlich |
Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website der Konsularabteilung des ungarischen Außenministeriums unter:
https://konzinfo.mfa.gov.hu/en/legalisation-procedure-documents-be-used-abroad (in englischer Sprache).
5. Erhalt der Apostille auf deutsche Urkunden
Am 01.01.2023 wurde die Zuständigkeit für Apostillen und Endbeglaubigungen vom Bundesverwaltungsamt auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) übertragen. Anfragen zum Verfahren sind über das Kontaktformular des BfAA zu stellen.
Weitere Informationen zum Urkundenverkehr, auch zum Erhalt der Apostille für deutsche Urkunden zur Verwendung in Ungarn, finden Sie unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr