Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erwerbstätigkeit in Ungarn

Erwerbstätigkeit

Above view of business people working with documents at meeting © colourbox.de

06.03.2026 - Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich.

Diese Informationen sollen Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen. Zu Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte direkt bei den zuständigen ungarischen Behörden.

I. Aufenthaltsanzeige

a) Aufenthalte bis zu drei Monate

Gemäß dem ungarischen Gesetz Nr. I von 2007 - über die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die über das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt verfügen (in Kraft seit 01.07.2007) sind Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, so auch Deutschlands, dazu berechtigt, mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Ungarn einzureisen und sich bis zu drei Monate dort aufzuhalten, ohne dass es einer Anmeldung bei den zuständigen ungarischen Behörden bedarf.

b) Aufenthalte über drei Monate

Bei einem Aufenthalt der länger als drei Monate ist, sind die Personen verpflichtet, ihren Aufenthalt spätestens bis zum 93. Tag bei der zuständigen regionalen Direktion des Landesausländeramtes (Országos Idengendészeti Főigazgatóság) anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Antrag. Neben dem Antrag müssen weitere Dokumente eingereicht werden:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis über den Aufenthalt (z.B. bei Erwerbstätigkeit > Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über finanziellen Mitteln (z.B. Einkommensnachweis, Rente etc.)
  • gültige Krankenversicherung

Bei der Anmeldung wird dem Antragsteller eine Registrierungskarte ausgestellt. Die Kosten für die Ausstellung der Registrierungskarte beträgt 1.000,- HUF. Die Registrierungskarte ist unbegrenzt gültig, setzt aber einen gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie eine Wohnsitzkarte (Lakcímkártya) voraus.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die folgende Behörde:

Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság

Budafoki út 60. H- 1117 Budapest

Tel: +36 1 463 9100

Call Center: +36 1 463 9292 (Mo. – Do.: 8.00-16.00, Fr.: 8.00-13.30)

Fax: +36 1 463 9169

E-Mail: migracio@bah.b-m.hu

II. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die allgemeinen Vorschriften des ungarischen Arbeitsrechts werden in dem Gesetz Nr. I von 2012 über das Arbeitsgesetzbuch geregelt. Bei bestimmten Berufen und Aufgabenbereiche können andere und weitere spezielle Regelungen geben. Für eine Erwerbstätigkeit in Ungarn brauchen Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit keine Arbeitserlaubnis. Allerdings werden in der Regel eine ungarische Steuerkarte und eine Sozialversicherungskarte, die sogenannte TAJ-Karte, benötigt. Für bestimmte Berufe können weitere Unterlagen erforderlich sein.

a) Steuerkarte

Die Erstausstellung der Steuerkarte ist kostenfrei. Die Steuerkarte ist auch dann kostenfrei, wenn sich die Personendaten geändert haben oder fehlerhafte Daten enthalten sind. Für die Ausstellung ist ein Datenblatt (XXT34, wobei „XX“ für die aktuelle Jahreszahl steht) auszufüllen und elektronisch oder auf dem Postweg beim ungarischen Nationalen Steuer- und Zollamt (NAV) einzureichen. Eine Kurzinformationen in englischer Sprache ist auf der Website des NAV unter https://nav.gov.hu/en/taxation/taxpayer_registration abrufbar ist. Die eigentliche Beantragung der Steuerkarte muss jedoch in ungarischer Sprache erfolgen, siehe https://nav.gov.hu/en/taxation/taxpayer_registration/general-information-for-foreign-citizens-new.

b) Sozialversicherungskarte (TAJ-Karte)

Nicht-ungarische Staatsbürger können eine Sozialversicherungskarte, die sogenannte TAJ-Karte, beantragen, bevor sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Der Antrag muss bei dem für den Wohnort zuständigen Kreisbezirksamt eingereicht werden. Es wird empfohlen, zusammen mit der TAJ-Karte auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) zu beantragen. Mit dieser können gesetzlich Krankenversicherte auch im Ausland medizinische Leistungen erhalten. Sie gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://magyarorszag.hu/szuf_ugyleiras?id=923c38c2-b4ec-4159-88f4-d4b78aeaf68a

nach oben