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Hilfe für Opfer von Straftaten

Opferhilfe

ILLUSTRATION - Informationsmaterial des Vereins Opferhilfe liegt am 11.07.2017 in Berlin auf einem Tisch. Foto: Soeren Stache/dpa © dpa

12.03.2026 - Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Zentrale Hilfsnummer (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst): 112

Informationen über die Rechte von Opfern einer Straftat sind, nach jeweiligen Mitgliedsstaaten unterteilt, auf dem Europäischen Justizportal (https://e-justice.europa.eu) abrufbar.

In Ungarn stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

1. Opferhilfe-Zentren („ÁSK“ = Áldozatsegitő Központ)

Unter Federführung des ungarischen Justizministeriums sind landesweit Opferhilfezentren eingerichtet worden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie über diesen Link

Unter der einheitlichen Nummer 06 80 225 225 wird außerdem eine 24stündige telefonische Erreichbarkeit angeboten. Diese ist mit mehrsprachigen Mitarbeitenden besetzt. Die Homepage (https://vansegitseg.im.gov.hu/) beinhaltet momentan nur eine ungarische Sprachfassung.

Die „ÁSK“ stehen Opfern mit emotionaler Hilfe, Beratung (auch rechtlicher) und Assistenz zur Seite. Das Angebot richtet sich an alle Personen, die sich in Ungarn aufhalten, auch an Touristen.

Jede Form der Unterstützung wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzielle Unterstützung kann in besonderen Einzelfällen ebenfalls gewährt werden.

2. Entschädigung nach Rückkehr

Opfer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und im europäischen Ausland (z.B. während eines Urlaubs) Opfer einer Gewalttat geworden sind, können ihre Entschädigungsansprüche auch nach der Rückkehr nach Deutschland geltend machen. Grundsätzlich stehen zwei parallele Wege offen: Antragstellung nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz (OEG) und auch nach dem nationalen (ungarischen) Entschädigungsrecht. Falls in Ungarns bereits eine Zahlung erfolgt ist, wird diese auf die Leistung angerechnet, die ggf. nach dem OEG zuerkannt wird. Das Bundesministerium für Arbeit stellt Hilfe bei Übersetzungen im Entschädigungsverfahren und Unterstützung beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge.

Informationen über die Möglichkeiten, auch innerhalb der EU, erteilt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat SER 2 - 2 - Deutsche Unterstützungsbehörde

Rochusstr. 1., 53123 Bonn

Tel.: +49 228 99 527-0

Fax: +49 228 99 527 4134

E-Mail: DUB@bmas.bund.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmas.de/opferentschaedigung

Beratungsstellen in Deutschland können Sie mit Hilfe der Datenbank ODABS finden: www.odabs.org

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