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Übersetzungen / Dolmetschen in Ungarn

19.09.2025 - Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich.

Übersetzungen in Ungarn

  • Beglaubigte Übersetzungen können laut ungarischer Rechtsvorschriften (Gesetz Nr. XLI von 1991, Gesetz Nr. XLVI von 2001 und Ministerratsverordnung Nr. 24/196 (VI.26) nur von folgenden Stellen gefertigt werden:
    1. Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen (OFFI)
    2. Ungarische Konsulate
    3. Ungarische Notare, sofern Sie eine Zulassung der Notarkammer für die Sprache besitzen, aus oder in die sie übersetzen (auf der Website der ungarischen Notarkammer unter mokk.hu kann man nach Notaren mit Sprachzulassung suchen)
  • Professionelle Übersetzungen oder Dolmetschen können nur diejenigen vornehmen, die einen Abschluss als Übersetzer oder Dolmetscher besitzen. Die Übersetzer nehmen i.d.R. auf die Ministerratsverordnung Nr. 24/1986 (VI.26) Bezug.
  • Übersetzungen von Handelsregisterauszügen können auch von professionellen Übersetzern und Dolmetschern beglaubigt werden.

Anerkennung von Übersetzungen in Deutschland

Von deutschen Behörden und Gerichten wird meist eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Übersetzungen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer werden regelmäßig akzeptiert.

Die Beeidigungsvoraussetzungen sind unterschiedlich und in der entsprechenden Gesetzgebung der Länder geregelt. Unter www.gerichts-dolmetscher.de kann man sich für die einzelnen Bundesländer und Sprachen die Übersetzer anzeigen lassen, die „beglaubigte Übersetzungen“ anfertigen können.

Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen. Dabei sind die Regelungen zum freien Dienstleistungsverkehr in Art. 56 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Art. 16 der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu berücksichtigen, die in den EU-Mitgliedstaaten gelten, sowie in Art. 36 ff. des EWR Abkommens, das in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen anwendbar ist.

Übersetzungen von in diesen Staaten anerkannten oder vereidigten Übersetzern, die offensichtliche Mängel aufweisen, können jedoch zurückgewiesen werden.

Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden. Daher sind das Legalisations- und das Apostille-Verfahren auf Übersetzungen nicht anwendbar.

Hinweis zu Personenstandsurkunden und Führungszeugnissen u. ä.:

Laut der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 sollte zur Überwindung von Sprachbarrieren und somit zur weiteren Erleichterung des Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten mehrsprachige Formulare in allen Amtssprachen der Organe der Union für öffentliche Urkunden über

Geburt / die Tatsache, dass eine Person am Leben ist / Tod / Eheschließung, (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand) / eingetragene Partnerschaft (einschließlich der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, und Status der eingetragenen Partnerschaft) / Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts / Vorstrafenfreiheit ausgestellt werden.

Botschaft Budapest

Übersetzungen oder Bestätigungen der Richtigkeit von Übersetzungen werden von der Botschaft nicht vorgenommen. Bei der Honorarkonsulin in Pécs können – nach vorheriger Terminabsprache – beglaubigte Übersetzungen gefertigt und die Richtigkeit von Übersetzungen bestätigt werden.

Gebühren in Ungarn

Dolmetscherleistungen werden abhängig von den Rahmenbedingungen in der Regel pro Tag und nach individueller Absprache in Rechnung gestellt. Für Dolmetscher sind Tagessätze zwischen 350,- und 700,- Euro üblich. Honorare für Übersetzungen hängen von der Art des Dokuments, der Seitenzahl usw. ab und sollten jeweils gezielt erfragt werden.

Für Übersetzungen von einfachen Dokumenten bei der Honorarkonsulin in Pécs fallen Gebühren gem. Nr. 1.6.1 der AABGebV (Besondere Gebührenverordnung Auswärtiges Amt), für die Bestätigung der Richtigkeit und ggfs. der Vollständigkeit einer Übersetzung Gebühren gem. Nr. 1.6.3 AABGebV an. Diese werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Gebühr ist bar zum jeweiligen Gegenwert in Forint zu bezahlen.

Büros für Übersetzungen und Dolmetschen in Ungarn

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen

Országos Fordító és Fordításhitelesitő Iroda (OFFI)

Bajza u. 52, 1062 Budapest

Tel.: +36 1 428 9600 / Fax: +36 1 428 9611

E-Mail: budapest@offi.hu

Homepage: www.offi.hu/de

(unterhält in 20 weiteren Orten Kundendienststellen)

Ungarische Notarkammer (MOKK)

Magyar Országos Közjegyzői Kamara,

Pasaréti út 16., 1026 Budapest,

Postanschrift: Pf. 836, 1535 Budapest

Tel. +36 1 489 4880 / Fax +36 1 356 7052

E-Mail: mokk@mokk.hu

Internet: www.mokk.hu

HONORARKONSULIN PÉCS

Dr. Zsuzsanna Gerner

Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Fünfkirchen / Pécs

Damjanich u. 30, 7624 Pécs

Tel: +36 72 504 250 (nur während der Öffnungszeiten) / Fax: +36 72 501 685

E-Mail: fuenfkirchen@hk-diplo.de

Sprachen: Deutsch - Ungarisch

PROFESSIONELLE ÜBERSETZER UND DOLMETSCHER

CMM Bt. Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Fanton & Szamos

Herr István Fanton und Frau Gizella Szamos, / Diplo.-Oec.-Dipl. Fachübersetzer und Dolmetscher

Tusnádi utca 41., 1125 Budapest

Tel: +36 1 356 1158 / mobil: +36 20 480 5495

E-Mail: fanton.szamos@gmail.com

Homepage: http://www.cmmbt.hu

Sprachen: Deutsch, Ungarisch

Fachrichtung: Wirtschaft, Soziales, Recht, Kultur, Media, Bildung, Sport

LINKE, Claudia Ute

Martinovics tér 4/A, 1105 Budapest

Tel.: +36 1 260 3039 / mobil: +36 30 971 6974

E-Mail: claudia.linke@outlook.com

Sprachen: Deutsch, Ungarisch

Fachrichtung: Recht

NYÁRI, Izabella

Ráday u. 4, 4/1, 1092 Budapest

Mobil: +36 20 324 4542

E-Mail: izanyari@gmail.com , izabella.nyari@univie.ac.at

Sprachen: Ungarisch, Deutsch, Italienisch

Fachrichtung: Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen,

Fachrichtung: Kultur und Kommunikation, Wirtschaft und Finanzen, Recht, Umwelt (technologien)

Dr. TIBÁLD, Andrea (Szent Hubertus Kft.)

Fö u. 40, 7400 Kaposvár

Mobil: +36 30 927 68 42

E-Mail: tibaldandrea@hotmail.com / dr.andrea.tibald@immotrading.at

Sprachen: Ungarisch, Deutsch, Englisch

Juristin, Diplom-Fachübersetzerin

Fachrichtung: Recht


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