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Aufenthalts- / Erbenermittlung und Personensuche im Ausland

Lupe mit Fragezeichen

Aufenthaltsermittlung, © colourbox.de

29.01.2020 - Artikel

Allgemeines

In Ungarn existiert ein zentrales Bevölkerungs- und Melderegister. Die Botschaft kann auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen jedoch keine Anschriftenermittlung zu in Ungarn vermuteten Personen durchführen. Der Botschaft werden weder im Auftrag von Privatpersonen noch im Wege der Amtshilfe für Behörden Auskünfte erteilt. Anfragen können nur von den jeweiligen Börden bzw. Privatpersonen selbst gestellt werden.

Um Auskunft erteilen zu können, benötigen die ungarischen Stellen folgende Angaben:

  1. Genauen Daten des Antragstellers (Name, Adresse, weitere Kontaktdaten)
  2. Möglichst genaue Personendaten der gesuchten Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Name der Mutter, Nummer des ungarischen Reisepasses oder Personalausweises, letzte bekannte Adresse).
  3. Für die Bearbeitung des Auskunftsersuchens wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Anfragen von Privatpersonen, die Verwandte, Freunde und Bekannte suchen

Zusätzlich zu den o.g. Angaben muss der Antragsteller in seiner Anfrage mitteilen,

  • ob er möchte, dass die Behörde die gesuchte Person kontaktiert und um die schriftliche Zustimmung bittet, seine Kontaktdaten der anfragenden Person weiterzugeben oder
  • ob seine Kontaktdaten an die gesuchte Person weitergegeben werden sollen, damit ihn die gesuchte Person kontaktiert.

Die Anfrage muss in ungarischer Sprache abgefasst sein. Wird ein Angehöriger gesucht, sollte das Verhältnis der gesuchten Person dokumentiert sein.

Offizielle Auskünfte aus dem Melderegister oder zu Personendaten

Aus Datenschutzgründen muss, zusätzlich zu den o.a. Gründen, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Entsprechende Nachweise (Gerichtsbeschlüsse, Rechnungen o.ä.) sollen beigefügt werden. Nicht in ungarischer Sprache ausgestellte Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen werden. Die Botschaft bietet keine Übersetzungsdienstleistungen an und beglaubigt auch keine selbsterstellten oder von Dritten gefertigten Übersetzungen. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zu Dolmetschern und Übersetzern in Ungarn

Bei Anfragen von Behörden ist das Anschreiben amtlich zu unterschreiben und mit Stempel/Siegel zu versehen.

Zuständige Auskunftsstelle

a) Für Antragsteller aus Ungarn

Der Adressat für Anfragen von Antragstellern mit Aufenthalt in Ungarn ist

  • sofern der Bezirk, in dem die gesuchte Person wohnt, bekannt ist, die jeweilige Bezirksverwaltung (Járási hivatal).

  • sofern der Bezirk, in dem die gesuchte Person wohnt, nicht bekannt ist, das Belügyminisztérium Nyilvántartások Vezetéséért Felelös Helyettes Államtitkárság, 1553 Budapest, Postfach 78

Die Anfrage ist auf dem Postweg einzureichen.

b) Für nicht in Ungarn ansässige Antragsteller

Antragsteller, die nicht in Ungarn ansässig sind und die Anfrage daher aus dem Ausland stellen, müssen die Anfragen über die jeweils zuständige ungarische Auslandsvertretung einreichen. Für Antragsteller aus Deutschland ist dies die Konsularabteilung der Botschaft von Ungarn in Berlin. Einen zweisprachigen Musterantrag auf Datenermittlung (Meldeauskunft) finden Sie hier.

Weiterführende Hinweise

Mit Nachforschungen zu Einzelpersonen befassen sich außerdem folgende Vereine und Unternehmen.

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