Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

05.03.2019 - Artikel

Beantragung eines Führungszeugnisses

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Hinweise nur auf ein deutsches Führungszeugnis beziehen. Benötigen Sie ein Führungszeugnis aus Ungarn, sind ausschließlich die ungarischen Behörden zuständig. Bei Wohnsitz ausserhalb von Ungarn wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige ungarische Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat). Dort können Sie das Führungszeugnis persönlich beantragen. Bei Wohnsitz in Ungarn können Sie das Führungszeugnis persönlich in jeder Postfiliale oder online (nur in Ungarisch) beantragen.

Antragsverfahren

Das deutsche Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag

  • ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis)
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) oder
  • ein „erweitertes Führungszeugnis“ , falls eine Tätigkeit im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Schule, Sportverein) angestrebt wird

erteilt. Der Antrag muss persönlich oder – bei Minderjährigen - durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Der gesetzliche Vertreter muss seine Vertretungsmacht nachweisen.

Der Antrag muss persönlich oder – bei Minderjährigen - durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Der gesetzliche Vertreter muss seine Vertretungsmacht nachweisen.

Für Anträge von Personen, die im Ausland wohnen, ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig, das auf seiner Website Fragen zum Führungszeugnis beantwortet und das Antragsformular in Deutsch, Englisch und Französisch zum Herunterladen anbietet.

Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag müssen bescheinigt werden. Die Bescheinigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar erfolgen.

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des BfJ beantragt werden. Hierfür werden der elektronische deutsche Personalausweis, eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Sollten Sie - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen, so sind diese anzugeben. In diesem Fall wird gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Ein Europäisches Führungszeugnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen – je nach Antrag – sowohl als Privatführungszeugnis, als auch als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bzw. als erweitertes Führungszeugnis erteilt.

Überbeglaubigung, Endbeglaubigung, Legalisation, Apostille

Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zur Anerkennung des Führungszeugnisses unterschiedliche Echtheitsbescheinigungen. Wenn Sie das Führungszeugnis bei einer ausländischen Stelle vorlegen müssen, erkundigen Sie sich bitte bei dieser, ob Sie es mit einer Über- oder Endbeglaubigung, Legalisation oder der Haager Apostille vorlegen müssen.

Den Antrag auf die Überbeglaubigung, Endbeglaubigung oder Apostille stellen Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses beim BfJ. Dabei soll stets das Land angegeben werden, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll. Das Führungszeugnis wird vom BfJ dann direkt an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) weitergeleitet. Weitere Informationen dazu bietet das BfAA auf seiner Website.

Zwischen Deutschland und Ungarn wird das Apostilleverfahren angewandt.

Gebühren

  • Führungszeugnis: 13,- EUR
  • Überbeglaubigung: 25,- EUR
  • Endbeglaubigung: 25,- EUR
  • Apostille: 13,- EUR

Die Gebühren für das Führungszeugnis und eine eventuell notwendige Überbeglaubigung sind durch Überweisung auf das Konto des BfJ bei der Deutschen Bundesbank – Filiale Köln – zu bezahlen.

Die Gebühren für die Apostille werden vom BfAA als Nachnahmegebühr mit der Postzustellung erhoben.

Als Verwendungszweck ist - falls vorhanden - das Geschäftszeichen des Vorgangs oder der Vor- und Nachname der antragstellenden Person anzugeben. Das Führungszeugnis und die Überbeglaubigung können erst nach Eingang der Gebühr oder Vorlage eines Zahlungsnachweises erteilt werden.

Bescheinigung bei der deutschen Botschaft Budapest

Für die Bescheinigung Ihrer Unterschrift auf dem Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem auf www.budapest.diplo.de - Service - Termin buchen.

Bitte beachten Sie zur Vorbereitung auf Ihren Termin:

  • Bei unvollständigen Unterlagen kann die Bescheinigung nicht erfolgen und ein neuer Termin muss gebucht werden.
  • Sprechen Sie wegen der Sicherheitskontrollen bitte 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit dem ausgefüllten (aber noch nicht unterschriebenen) Antrag und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne ausgefüllten Antrag oder Unterlagen vorsprechen, können Sie nicht mehr vorsprechen und müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • das Antragsformular, das Sie elektronisch oder handschriftlich (gut lesbar!) ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben haben
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis
  • Ihre Lakcímkártya (Wohnsitzkarte)
  • Ihren ungarischen Aufenthaltstitel; entfällt wenn Sie (auch) die ungarische Staatsangehörigkeit haben

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 34,07 EUR und ist bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Alternativ kann mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden. Ihre Kreditkarte wird dann in EUR belastet. Eine Barzahlung in EUR ist nicht möglich.

Übersendung des Führungszeugnisses

Ein Privatführungszeugnis, für das keine Endbeglaubigung oder Apostille beantragt wurde, wird vom BfJ ausschließlich an die antragstellende Person – auch an eine ausländische Anschrift – übersandt.

Das BfAA versendet ein Führungszeugnis, für das es eine Endbeglaubigung oder Apostille erteilt hat, grundsätzlich nur per Nachnahme an eine Anschrift in Deutschland.

Ein Behördenführungszeugnis wird an die deutsche Behörde übersandt, bei der es vorzulegen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrem Antrag verlangen können, ein Behördenführungszeugnis, das eine Eintragung enthält, zunächst an eine von Ihnen zu benennende deutsche Auslandsvertretung zu übersenden, wo Sie es persönlich einsehen können. Nach Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder, falls Sie als antragstellende Person dem widersprechen, vernichtet.

Weitere Informationen

nach oben