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Vorläufiger Reisepass
Deutsche mit abgelaufenen deutschen Pässen/Ausweisen und ständigem Aufenthalt in Ungarn können in Ausnahmefällen , zusätzlich zur Neubeantragung eines biometrischen Reisepasses, einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Für Deutsche, die nicht in Ungarn leben und ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, ist die Erteilung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland möglich.
Deutsche mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Ungarn
Deutsche mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Ungarn können in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen. Die besondere Dringlichkeit ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen oder hilfsweise glaubhaft zu machen.
Deutsche mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland
Deutsche, die aus Deutschland aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass oder einen anderen amtlichen Ausweis als Passersatz (z. B. Personalausweis) mitzuführen und sich damit über ihre Person und Deutscheneigenschaft auf Aufforderung auszuweisen.
Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen oder mit abgelaufenem Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass aus Deutschland ausgereist sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Die deutsche Botschaft Budapest bemüht sich dennoch, Ihnen im Rahmen ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten die Rückreise nach Deutschland über die an Ungarn angrenzenden Schengen-Staaten durch Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz (RAP) zu ermöglichen.
Auf die Ausstellung eines vorläufigen Passes zur Weiterreise besteht kein Anspruch. Die für Ihren Wohnort zuständige innerdeutsche Passbehörde muss ihr Einverständnis zu einer Passerteilung geben; die Botschaft hat keinen Einfluss auf die (unter Umständen mehrtägige) Bearbeitungsdauer.