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Reisepass für unter 18-Jährige

06.03.2024 - Artikel

Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren für einen biometrischen Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren.

Baby mit Reisepass
Baby mit Reisepass © CTK

Allgemeine Hinweise

Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 18 Jahren 6 Jahre.

Anträge für Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass für biometrische Reisepässe die Fingerabdrücke für Antragsteller ab 6 Jahre aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann nur noch ein biometrischer Reisepass beantragt werden, die Beantragung von Kinderreisepässen ist nicht mehr möglich.

Zuständigkeit

Die Botschaft Budapest ist für die Ausstellung des Reisepasses zuständig, wenn Ihr Kind in Ungarn seinen Lebensmittelpunkt hat und mit ungarischem Wohnsitz registriert ist. Eine Beantragung bei der deutschen Honorarkonsulin in Pécs (Fünfkirchen) ist nicht möglich. Sie sollten den Reisepass für Ihr Kind ca. zwei bis drei Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Reisepasses beantragen (bzw. im Falle eines aktuellen Kinderreisepasses zwei bis drei Monate vor dem 12. Geburtstag Ihres Kindes).

Antragstellung

a. Antragsberechtigung und persönliche Vorsprache

Um einen Reisepass für Ihr Kind zu beantragen, müssen die Sorgeberechtigen (in der Regel beide Eltern gemeinsam) persönlich mit ihrem Kind in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht möglich. Auch eine Antragstellung auf dem Postweg ist nicht möglich. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen. Die Unterschrift eines in Ungarn lebenden sorgeberechtigten Elternteils auf der Zustimmung ist von einem ungarischen Notar beglaubigen zu lassen, die Unterschrift eines in Deutschland lebenden Elternteils ist öffentlich von einem Notar oder amtlich von einer Behörde beglaubigen zu lassen. In anderen Drittländern ist die Unterschrift von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen zu lassen. Die Zustimmung ist entweder im Original vorzulegen oder vom deutschen Notar, der deutschen Behörde oder der deutschen Auslandsvertretung direkt der Botschaft per Fax oder E-Mail zuzusenden.

b. Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft

Zur Beantragung eines Reisepasses ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.

Bitte beachten Sie zur Vorbereitung auf Ihren Termin:

  • Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht entgegengenommen werden und ein neuer Termin muss gebucht werden.
  • Kommen Sie wegen der Sicherheitskontrollen unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit ausgefüllten Anträgen und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne ausgefüllte Anträge oder Unterlagen vorsprechen, verfällt Ihr Termin und müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:

  • Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“), Ausstieg bei Haltstelle „Kapisztrán tér“.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses für Ihr Kind

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit (bitte nutzen Sie die Tabelle als „Checkliste“):

Nr.
Unterlage
Bemerkung
  • 1
Antrag
vollständig lesbar ausgefüllt und eigenhändig von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben:
  • 2
1 aktuelles biometrisches Passbild des Kindes
für biometrische Anforderungen siehe Fotomustertafel Passbild kann mitgebracht oder am Fotoautomat in der Botschaft gemacht werden (2.000 HUF für 4 Passbilder). (für Babys und Kleinkinder beachten Sie die Hinweise für Eltern am Ende dieses Merkblatts)
  • 3
Geburtsurkunde des Kindes
alternativ ist ein Auszug aus dem Geburtsregister ausreichend
  • 4
Lakcímkártya (Wohnsitzkarte) des Kindes
Nachweis des aktuellen Wohnsitzes in Ungarn für Ihr Kind
  • 5
Registrierungsnachweis des Kindes
ungarische Aufenthaltskarte für EWR-Bürger mit Daueraufenthalt in Ungarn (entfällt, wenn Ihr Kind auch die ungarische Staatsangehörigkeit hat, siehe unten Ziffer 13)
  • 6
bisheriger deutscher Reisepass/Personalausweis des Kindes
entfällt bei Erstbeantragung bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie ein Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist ggf. zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich
  • 7
Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz des Kindes
nur notwendig, wenn im letzten Pass Ihres Kindes noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Ihr Kind nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren
  • 8
Nachweis der elterlichen Abstammung
  • falls Kind ehelich geboren wurde: Eheurkunde der Eltern
  • falls Kind nicht ehelich geboren wurde: Vaterschaftsanerkennung
  • 9
Nachweis über Sorgerecht
falls alleiniges Sorgerecht besteht: gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • 10
aktueller Reisepass/ Personalausweis der Mutter

  • 11
aktueller Reisepass/ Personalausweis des Vaters

  • 12
Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
falls Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen
  • 13
Nachweis fremder Staatsangehörigkeit(en) des Kindes
Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument für ihr Kind

Hat das Kind bisher keinen deutschen Reisepass oder Personalausweis besessen und führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen? Dann ist in der Regel eine Namenserklärung erforderlich, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Hierfür kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare und Informationen. Setzen Sie sich, falls die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist, unbedingt vor Vereinbarung eines Termins per Email mit der Botschaft in Verbindung.

Gebühren

Reisepass für Minderjährige (Gültigkeit: sechs Jahre)
68,50 EUR
- ggf. Unzuständigkeitszuschlag
37,50 EUR
Optional: Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
22,00 EUR
Optional: Zuschlag für Expressverfahren
32,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Alternativ kann mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden. Ihre Kreditkarte wird dann in EUR belastet. Eine Barzahlung in EUR ist nicht möglich.

Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig, wenn die Botschaft Budapest nicht für Ihr Kind zuständig sein sollte (z. B. weil es in Deutschland noch gemeldet ist). Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses verlängert sich in diesen Fällen, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für den Wohnsitz Ihres Kindes zuständigen Passbehörde einholen muss.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Bearbeitungszeit

Biometrische Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren/-dauer der Bundesdruckerei) beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, vor der Hauptreisezeit eher acht Wochen. Die Bearbeitung im Expressverfahren dauert ca. zwei Wochen. Kinderreisepässe werden direkt in der Botschaft hergestellt und können meist am selben Tag ausgestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie eine Auslandsreise planen.

Abholung / Übersendung

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie zu von montags bis donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr persönlich in der Rechts- und Konsularabteilung abholen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zur Abholung den bisherigen Reisepass des Kindes mit. Sie können den Reisepass Ihres Kindes auch als Einschreiben an Ihre ungarische Anschrift übersenden lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Auslagen in Höhe von 2.000,- HUF zu bezahlen.

Hinweise für Eltern

Kinder, auch Babys und Kleinkinder, müssen für die Beantragung eines Personalausweises persönlich anwesend sein. Sie können für Babys und Kleinkinder keine Passbilder mit dem Fotoautomaten der Botschaft machen lassen. Für diese Fotos gehen Sie mit Ihren Kindern bitte zu einem Passbildfotografen. Achten Sie darauf, dass Gesicht und Schulterbereich frontal getroffen werden. Die Gesichtshöhe muss zwischen 50 % und 80 % des Bildes (20 bis 40 mm vom Kinn bis zum oberen Kopfende) betragen. Die Augen sollten offen sein. Es dürfen keine Gegenstände oder Körperteile anderer Personen im Bild sein.

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