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Verzicht / Entlassung

30.04.2019 - Artikel

Verzicht

Wenn Sie in Ungarn leben, neben der deutschen auch die ungarische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit besitzen und auf die deutsche verzichten wollen, müssen Sie hierfür einen Verzichtsantrag stellen.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln als für im Ausland lebende Deutsche zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde prüft die Anträge. Mit Aushändigung der Verzichtsurkunde durch die Botschaft Budapest wird der Verzicht wirksam.

Entlassung

Deutsche Staatsangehörige, die keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden, um sich in einem Drittstaat einbürgern zu lassen und dies die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraussetzt - in Ungarn ist dies regelmäßig nicht der Fall.

Der Drittstaat muss zugesichert haben, dass die Einbürgerung nach Entlassung erfolgen wird, da der deutsche Staatsangehörige nicht staatenlos werden darf. Die Entlassung wird wirksam mit Aushändigung der Entlassungsurkunde.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln als für im Ausland lebende Deutsche zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde prüft die Anträge. Mit Aushändigung der Entlassungsurkunde durch die Botschaft Budapest wird die Entlassung wirksam.

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