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Sterbefälle

brennende Kerzen, © colourbox
Der Tod einer angehörigen Person ist eine belastende Situation – und es gibt organisatorische Fragen.
Erste Schritte
Der Tod einer angehörigen Person ist eine belastende Situation – und es gibt organisatorische Fragen. Die Botschaft empfiehlt, für die Ausführung aller notwendigen Schritte ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie sich nicht in Ungarn aufhalten oder nicht sofort nach Ungarn reisen können.
Kontaktinformationen zu Bestattungsunternehmen in Ungarn sowie zu weiteren Hilfestellungen in Nachlassfragen können Sie der Liste „Deutschsprachige Bestattungsunternehmen in Ungarn“ entnehmen.
Diese Unternehmen können sich neben Fragen zu den Dokumenten (Totenschein, Sterbeurkunde) auch um Fragen zu einer Sargbestattung oder einer Einäscherung, sowie um eine eventuelle Überführung nach Deutschland kümmern.
Sobald Sie also von einem Sterbefall eines in Ungarn ansässigen Familienmitglieds erfahren haben, sollten Sie ggfs. weitere enge Angehörige informieren und mit ihnen die weiteren Schritte besprechen. Im Nachfolgenden geben wir Hinweise zu einzelnen Stichworten im Zusammenhang mit Sterbefällen in Ungarn.
Totenschein
Ein Totenschein ist die Feststellung des Todes durch einen Arzt (halottvizsgálati bizonyítvány). Verstirbt eine angehörige Person in einem Krankenhaus, wird der Totenschein durch die Verwaltung des Krankenhauses ausgestellt. Verstirbt das Familienmitglied zuhause, stellt der Hausarzt den Totenschein aus, bzw. der diensthabende Arzt.
Vor Aushändigung des Totenscheins muss das Verwandtschaftsverhältnis zu der verstorbenen Person nachgewiesen werden.
Ungarische Sterbeurkunde
Sterbeurkunden (halotti anyakönyvi kivonat) werden von den ungarischen Standesämtern auf Antrag auf einem internationalen Formular (ungarisch, englisch, französisch) ausgestellt. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts.
Damit Ihnen die Sterbeurkunde ausgehändigt wird, benötigen Sie den Totenschein (vgl. oben), die Geburtsurkunde, den Personalausweis und/oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wohnsitzkarte (lakcímkártya) der verstorbenen Person. Sofern eine Ehe bestand, ist die Heiratsurkunde, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners erforderlich. Für Geschiedene muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Außerdem ist der in Kartenform ausgestellte Führerschein der verstorbenen Person abzugeben.
Eine Antragstellung vom Ausland aus ist auf dem Postweg oder per Internet nicht möglich. Innerhalb Ungarns kann der Antrag auf dem Postweg gestellt werden. Dies kann von einem beauftragten Bestattungsunternehmen vorgenommen werden, oder Sie bitten Verwandte oder Freunde in Ungarn, die Sterbeurkunde zu beantragen bzw. beauftragen eine Anwaltskanzlei.
Nachlasssicherung in Ungarn
Sollten Sie oder weitere Angehörige sich nicht in Ungarn aufhalten oder zur Nachlasssicherung dorthin reisen können, empfehlen wir Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens mit diesen folgenden Aufgaben zu beauftragen:
- Stellen Sie wichtige Unterlagen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) sicher und suchen Sie nach Verträgen und Verfügungen der verstorbenen Person (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut usw.).
- Geben Sie ein evtl. vorhandenes Testament der verstorbenen Person bei dem für den letzten Wohnsitz in Ungarn zuständigen ungarischen Notar ab.
- Versorgen Sie die Wohnung der verstorbenen Person (Haustiere, Pflanzen) und stellen ggfs. Gas, Wasser, Strom ab.
- Benachrichtigen Sie die Kranken- oder Rentenkasse, ggfs. Arbeitgeber, der verstorbenen Person und informieren Sie Versicherungsgesellschaften (Lebens- und Unfallversicherung), mit denen laufende Verträge bestanden.
Kündigen Sie ggfs. den Mietvertrag der verstorbenen Person und klären Sie den Verbleib der persönlichen Gegenstände.
Allgemeine Informationen zum Erbrecht
Für die Ausstellung eines Erbscheins nach einer verstorbenen Person mit letztem Aufenthalt oder Wohnsitz in Ungarn ist grundsätzlich der ungarische Notar am letzten Wohnsitz zuständig.
Wenn in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen (Testament) eine Rechtswahl getroffen wurde, dass im Todesfall das deutsche Erbrecht anwendbar ist, können die Erben vereinbaren, dass ein deutsches Gericht für das Nachlassverfahren und die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zuständig ist.
Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Gerichte und der ungarischen Notariate sowie den Voraussetzungen einer Antragstellung bei der Deutschen Botschaft Budapest entnehmen Sie bitte der Website der Botschaft unter Erbschaftsangelegenheiten.
Bestattungsunternehmen
vgl. o. „Erste Schritte“.; Kontaktinformationen zu Bestattungsunternehmen entnehmen Sie bitte der Liste „Deutschsprachige Bestattungsunternehmen in Ungarn“.
Rechtsberatung
Wenn Sie für die Dokumentenbeschaffung kein Bestattungsunternehmen beauftragen wollen und/oder keine Verwandten oder Bekannten in Ungarn haben, können Sie eine in Ungarn ansässige, deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
Anwaltshonorare unterliegen keiner festen Gebührenordnung und sind somit frei verhandelbar. Sie sollten daher vor der Erteilung eines Auftrags die Gesamtkosten erfragen.
Die Kontaktadressen deutschsprachiger Anwaltskanzleien in Ungarn entnehmen Sie bei Bedarf der Anwaltsliste.
Nachbeurkundung des Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister
Ungarische Sterbeurkunden werden in der Regel in Deutschland anerkannt, wenn sie in internationaler dreisprachiger Version vorliegen. Es ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, den Sterbefall in einem deutschen Sterberegister nachbeurkunden zu lassen. Nur in seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine deutsche Sterbeurkunde angefordert wird.
In Deutschland lebende Angehörige, die eine deutsche Sterbeurkunde benötigen, wenden sich für eine Nachbeurkundung des Sterbefalls im Sterberegister direkt an das zuständige deutsche Standesamt. Örtlich zuständig ist:
- das Standesamt am Ort, in dessen Zuständigkeitsbereich die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte
- hilfsweise das Standesamt am Ort, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.
- Sofern weder die verstorbene noch die antragstellende Person jemals einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Todesfall.
In Ungarn lebende Angehörige können den Antrag auf Nachbeurkundung des Sterbefalles auch über die Botschaft einreichen. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen möchten, senden Sie der Botschaft eine Mail-Anfrage aus der Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail, Anschrift) hervorgehen.