Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hilfe für Deutsche und Krisenvorsorge
Rettungsring, © colourbox.de
Was kann die Botschaft Budapest für Sie im Notfall tun? Wo enden die Hilfsmöglichkeiten? Welche Vorsorge können Sie selbst treffen?
Jährlich unternehmen tausende deutsche Touristen eine Reise ins Ausland. Nicht wenige geraten dabei unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen. Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht.
Auswärtiges Amt: Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
Besuchszeiten und Erreichbarkeit des Rechts- und Konsularreferats:
Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr; Dienstag, Donnerstag auch 13.30 - 15.00 Uhr
Straßenanschrift: Úri utca 64-66, 1014 Budapest I.
Telefon: +36 1 488 3500
Fax: +36 1 488 3558
Kontaktformular
Für dringende Notfälle außerhalb der Dienstzeiten hat die Botschaft einen Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr. 0036-30-924 1767 eingerichtet. Die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdiensts beschränkt sich auf 17 – 24 Uhr (montags – freitags), an Wochenenden/Feiertagen auf 8 - 24 Uhr. Die Krisenhotline des Auswärtigen Amts ist 24 Stunden besetzt und zu erreichen unter +49 (0) 30 / 5000 3000
Der Bereitschaftsdienst ist für hilfsbedürftige Deutsche in akuten Notlagen bestimmt. Deutsche Passdokumente zur Weiterreise, z. B. Richtung Türkei oder Serbien, können vom Bereitschaftsdienst nicht ausgestellt werden. Der Bereitschaftsdienst kann auch keine Auskünfte zu laufenden Verfahren in Visa- und Passangelegenheiten geben, oder bei Terminbuchungen unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier
Krisenvorsorge
Wir empfehlen Ihnen bei längerfristigen Aufenthalten in Ungarn eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste. Dadurch können Sie der Botschaft Budapest Ihre Erreichbarkeit im Notfall sowie Kontaktpersonen in Deutschland benennen.
Was kann die Botschaft für Sie tun?
- Ihnen bei Pass- oder Personalausweisverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen (mehr Informationen s. u.). Eine Ausstellung durch den Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Botschaft ist nur in unabwendbaren Notfällen möglich. Eine notwendig werdende Umbuchung eines gebuchten Transportmittels zur Rückreise begründet keinen Notfall.
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten, Bekannten, Freunden, Arbeitgeber usw. vermitteln.
- Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen
- Ihnen den Weg zur Sperrung Ihrer verlorenen Scheck- oder Kreditkarte aufzeigen
- wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine rückzahlbare Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren
- Ihnen bei Bedarf vertrauenswürdige Anwälte vor Ort benennen; dies gilt auch für Übersetzer und Fachärzte
- im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen zuhause unterrichten
- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen
Was kann die Botschaft nicht?
- Führerscheine oder Kfz-Papiere ausstellen
- Hotel- oder andere Schulden (z.B. Taxikosten) bezahlen
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
- in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen
- anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gerichten vertreten oder Anwaltskosten übernehmen
- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden
- die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen
Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Ausweisen, Geld?
- von Papieren, Geld, Bank-und Kreditkarten?
Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust umgehend bei der Polizei an. Lassen Sie Kredit- und EC-Karten sperren. Informieren Sie gegebenenfalls Versicherung. Lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Ihrem deutschen Finanzinstitut über ein internationales Überweisungssystem Geld nach Ungarn schicken, dass Ihnen hier in Bar ausgezahlt (z.B. www.westernunion.de, www.moneygram.com u.a.)
- von Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis?
1. Kontaktieren Sie Ihre Fluglinie. Für einen Rückflug nach Deutschland kann eventuell eine Kopie des verlorenen/gestohlenen Reisedokuments (z.B. in Papierform oder als Foto auf Ihrem Mobiltelefon/Computer/Tablet) verbunden mit einer polizeilichen Verlustanzeige ausreichen.
2. Beantragen Sie ggf. über die Botschaft am nächsten Werktag die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland. Eine Ausstellung ausserhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende durch den Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich nicht möglich. Sie benötigen für die Antragstellung:
- ausgefülltes Antragsformular
Antrag Erwachsene PDF / 724 KB oder Antrag Minderjährige PDF / 680 KB - 2 Passfotos (auch für Kinder)
- polizeiliche Verlustanzeige
- 52,- Euro, zu zahlen in bar in Forint oder per Kreditkarte (Visa/Mastercard)
- falls vorhanden: Kopie des gestohlenen/verlorenen Dokuments
Eventuell können Familienangehörige in Deutschland Ihnen die Kopie eines für Sie ausgestellten Lichtbildausweises digital übersenden. Sollte keine Kopie des gestohlenen / verlorenen Dokuments beigebracht werden können, so muss zur Identitätsprüfung die zuständige deutsche Passbehörde kontaktiert werden. In diesem Fall kann der Reiseausweis nur nach Bestätigung der Identität durch die deutsche Passbehörde ausgestellt werden.
3. Für eine Weiterreise in Drittländer (z.B. Richtung Serbien, Ukraine, Rumänien) ist ein Reiseausweis als Passersatz nicht anerkannt. Beantragen Sie stattdessen einen vorläufigen Reisepass bzw. Kindereisepass. Siehe hierzu untenstehende Hinweise zur Beantragung von Pässen für Personen ohne ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in Ungarn.
Weitere Informationen
Der Bereitschaftsdienst ist für hilfsbedürftige Deutsche in akuten Notlagen bestimmt. Deutsche Passdokumente zur Weiterreise, z. B. Richtung Türkei oder Serbien, können vom Bereitschaftsdienst nicht…