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Leben und Arbeiten in Ungarn
Andrássy út bzw. Andrássy-Strasse mit Strassen Restaurants, © chromorange
Grundlegende Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Ungarn zu leben und zu arbeiten.
Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen, in Ungarn zu leben und zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen ungarischen Stellen nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Budapest kann insoweit keine detaillierten Auskünfte erteilen.
Auswandern
Die Botschaft Budapest hat zum Aufenthalt von Deutschen in Ungarn grundlegende Informationen in einem Merkblatt zusammengestellt. Sie finden darin Angaben zum Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern, zum Registrierungsverfahren, zur Anmeldung eines Wohnsitzes, zur Krisenvorsorge und Quellen für weitere Informationen.
Merkblatt Aufenthalt Deutscher in Ungarn
Darüber hinaus stellt die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige auch Informationen für Auswanderer und Auslandstätige zur Verfügung. Für eine telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände sowie die privaten Beratungsstellen, deren Kontaktdaten Sie ebenfalls von der Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige erhalten.
Erwerbstätigkeit in Ungarn
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Budapest Ihnen bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen in Ungarn nicht behilflich sein kann. Über Stellenangebote können Sie sich bei der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer oder auch in ungarischen Tageszeitungen und Internetportalen informieren. Eventuell ist auch EURES, das Jobportal der Europäischen Union, eine interessante Anlaufstelle.
Merkblatt Erwerbstätigkeit in Ungarn
Führerschein, Verkehr und Kfz-Angelegenheiten
Der Verlust / Diebstahl eines Führerscheins muss unverzüglich der lokalen Polizeistelle und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft Budapest stellt keine neuen Führerscheine aus. Ein neuer Führerschein kann nach geltendem EU-Recht nur im Wohnsitzland beantragt werden. Für die Neuausstellung sind daher die ungarischen Führerscheinstellen zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen Führerscheinbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, zu diesem Zweck eine Karteikartenabschrift als Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis zusenden (Kraftfahrtbundesamt). Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland haben, kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden.
Informationen zur Umschreiben Ihres deutschen Führerscheins in einen ungarischen Führerschein finden Sie in unserem Merkblatt.
Merkblatt Führerscheine in Ungarn
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Bei Alkohol am Steuer, zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) erhoben werden, die sofort bezahlt werden muss. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise für Ungarn im Abschnitt Infrastruktur/Verkehr.
Immobilienerwerb in Ungarn
Auf den Kauf einer ungarischen Immobilie findet stets ungarisches Recht Anwendung. In unserem Merkblatt finden Sie eine Einführung über die wesentlichen Schritte eines Immobilienerwerbs in Ungarn. Diese Information kann eine konkrete Einzelfallberatung durch Rechtsanwälte und Notare jedoch nicht ersetzen.
Merkblatt Immobilienerwerb in Ungarn
Konsularischer Service
Allgemeine Informationen zum Umfang konsularischer Dienstleistungen deutscher Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts
Zu spezifischen Dienstleistungen der Botschaft Budapest informieren Sie sich bitte auf unserer Website. Hierfür steht Ihnen unter der Rubrik „Konsularischer Service“ eine thematische Übersicht sowie eine A-Z Stichwortliste zur Verfügung.
Krisenvorsorge
Ungarn ist grundsätzlich ein sicheres Land. Dennoch empfehlen wir Ihnen eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND. Dadurch können Sie der Botschaft Budapest Ihre Erreichbarkeit im Notfall sowie Kontaktpersonen in Deutschland benennen.
Rechtsberatung
Die Botschaft Budapest ist keine Auskunftsstelle zu ungarischem Recht. Verbindliche Rechtsauskünfte erhalten Sie grundsätzlich nur von ungarischen Behörden, Notaren und Rechtsanwälten. Die Botschaft Budapest hat auch keine Möglichkeiten, Einfluss auf das Handeln von öffentlichen ungarischen Organen zu nehmen.
Deutsche Konsularbeamte im Ausland sind auch nicht befugt, die rechtlichen Interessen von Einzelpersonen in zivil- oder strafrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten oder hierzu zu beraten. Die Vertretung deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Firmen erfolgt ausschließlich durch die in den jeweiligen Staaten niedergelassenen Rechtsanwälte. Kontaktdaten deutschsprachiger Rechtsanwälte in Ungarn finden Sie in unserer Anwaltsliste, die auch eine Kurzübersicht über das ungarische Justizwesen enthält.
Weiterhin finden Sie in unserem Merkblatt zur Geltendmachung von Forderungen in Ungarn eine Einführung zu gerichtlichen und außergerichtlichen Möglichkeiten Ihre Ansprüche in Ungarn durchzusetzen.
Merkblatt Geltendmachung von Forderungen in Ungarn
Reisepass –und Personalausweis
In Ungarn besteht Ausweispflicht. Auch für Reisen mit Grenzübertritt benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Dies gilt auch innerhalb der EU und des Schengen-Raums.
In Pass- und Ausweisangelegenheiten wird die Botschaft Budapest mit Verlegung des Meldewohnsitzes nach Ungarn für Sie zuständig. Hier kann nach vorheriger Terminvereinbarung eine Wohnsitzänderung in Ihrem Reisepass und Personalausweis erfolgen. Es wird geraten, mindestens drei Monate vor dem Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass oder Ausweis zu beantragen, da die Ausstellung sechs bis acht Wochen dauern kann. Erforderliche Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website der Botschaft Budapest unter www.budapest.diplo.de/pass.
Von Personen, die ihren Meldewohnsitz noch in Deutschland haben und damit auch keine Abmeldebescheinigung vorlegen können, wird in Pass- und Ausweisangelegenheiten ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben. Auch ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Eintragung eines ungarischen Wohnsitzes ohne Abmeldebescheinigung aus Deutschland ist nicht möglich. Bitte überlegen Sie daher, sich vor Ihrem Umzug nach Ungarn in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abzumelden.
Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Ausweises ist unverzüglich der lokalen Polizeistelle und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft Budapest anzuzeigen. Anschließend ist ein neuer Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Personen mit deutschem Wohnsitz, die sich nur kurzfristig in Ungarn aufhalten, kann als „Notfalldokument“ ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Dieser berechtigt jedoch grundsätzlich nicht zur Weiterreise in Drittländer.
Die Ausstellung geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können.
Schulen und Kindergärten
Staatliche Kindergärten sind in Ungarn kostenlos und in der Regel werktags von 6 bis 18 Uhr geöffnet. Für Kinder ab 3 Jahre besteht Kindergartenpflicht. Neben staatlichen Kindergärten existieren insbesondere in den Großstädten auch internationale, zumeist englischsprachige, Kindergärten, in Budapest auch der Deutsche Kindergarten in privater Trägerschaft.
Schulpflicht besteht in Ungarn für alle Kinder ab dem Jahr, in dem sie zum 31. August das 6. Lebensjahr beenden. Frühere und spätere Einschulungen sind nur auf Antrag und Genehmigung der Bildungsbehörden möglich.
Von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreute Deutsche Auslandsschulen existieren in Győr und Budapest. Für weitere Informationen und Angaben von Schulen im nationalen Bildungssystemen, die das Deutsche Sprachdiplom anbieten, besuchen Sie bitte die Website der „Initiative Schulen: Partner der Zukunft“ unter www.pasch-net.de
Wahlrecht
Um das Wahlrecht für Bundestagswahlen auszuüben, müssen im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche beantragen, in das Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnortes in Deutschland eingetragen zu werden. Formulare für diesen Antrag und Merkblätter können angefordert werden beim:
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Tel.: +49 611 75-4863
Fax: +49 611 72 40 00
E-Mail: bundeswahlleiter(at)destatis.de
Internet: www.bundeswahlleiter.de
Die Botschaft Budapest ist in das Verfahren selbst nicht eingebunden und kann Ihnen auch keine Wahlunterlagen zur Verfügung stellen.