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Personalausweis

12.01.2023 - Artikel
Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis © Thomas Koehler/ Photothek.net

Sie können über die deutsche Botschaft Budapest einen elektronischen Personalausweis beantragen.

Anträge für Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass der deutsche Personalausweis in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der EU ausreicht. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen kann. Für den internationalen Reiseverkehr außerhalb der EU ist es daher empfehlenswert neben dem Personalausweis auch einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Weiterhin werden Personalausweise für Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate sind, ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Für Antragsteller die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht älter als 15 Jahre und 9 Monate ist Online-Funktion deaktiviert.

Umfassende Informationen zu den Funktionen des Personalausweises sind auf der Website www.personalausweisportal.de verfügbar.

Für Kinder unter 16 Jahre muss der Antrag durch die Sorgeberechtigten (in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam) gestellt werden.

Personen über 16 Jahre müssen ihren Antrag für einen Personalausweis selbst stellen.

Vor der Beantragung eines Personalausweises kann in einigen Fällen eine Namenserklärung erforderlich sein, um den Geburtsnamen festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der ungarischen Geburtsurkunde oder der ungarischen Eheurkunde der Eltern vermerkt ist.

Die Bearbeitungszeiten für Personalausweise (4 bis 6 Wochen) können sich in solchen Fällen zum Teil erheblich verlängern.

Nähere Informationen zum Namensrecht für ein im Ausland geborenes Kind finden Sie unten.

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