Informationen zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Botschaft kann nur zur deutschen Staatsangehörigkeit beraten. Für Fragen zur ungarischen Staatsangehörigkeit wenden Sie sich an die zuständigen ungarischen Behörden.
Alle deutschen staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträge werden durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln bearbeitet, das für die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anliegen von im Ausland lebenden Personen zuständig ist. Die Botschaft ist Ihr Ansprechpartner vor Ort und leitet Ihre Anträge an das BVA weiter, wenn Sie in Ungarn Ihren Lebensmittelpunkt haben und mit ungarischem Wohnsitz registriert sind.
Wenn Sie dagegen mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihren innerdeutschen Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Bitte verwenden Sie bei komplexen Sachverhalten, die mehrere Generationen umfassen, den Fragebogen zur Staatsangehörigkeit.