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Staatsangehörigkeit
Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Botschaft kann nur zur deutschen Staatsangehörigkeit beraten. Für Fragen zur ungarischen Staatsangehörigkeit wenden Sie sich an die zuständigen ungarischen Behörden.
Alle deutschen staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträge werden durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln bearbeitet, das für die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anliegen von im Ausland lebenden Personen zuständig ist.
Die Botschaft ist Ihr Ansprechpartner vor Ort und leitet Ihre Anträge an das BVA weiter, wenn Sie in Ungarn Ihren Lebensmittelpunkt haben und mit ungarischem Wohnsitz registriert sind.
Wenn Sie dagegen mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihren innerdeutschen Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Bitte verwenden Sie bei komplexen Sachverhalten, die mehrere Generationen umfassen, den Fragebogen zur Staatsangehörigkeit.
Staatsangehörigkeitsrecht - Neues Gesetz in Kraft getreten
Am 20.08.2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, durch das ein gesetzlicher Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung für Personen geschaffen wird, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder nicht erworben haben, aber keinen Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG besitzen, und für deren Abkömmlinge.
Das Gesetz beinhaltet außerdem ein zehnjähriges Erklärungsrecht, durch das nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geborenen Kindern eines deutschen Elternteils, die aufgrund der zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Regelungen in geschlechterdiskriminierender Weise vom Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, die Möglichkeit eröffnet wird, die deutsche Staatsangehörigkeit durch einfache Erklärung zu erhalten.