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Sterbefälle
brennende Kerzen, © colourbox
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstorben ist, kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Der Verlust eines nahen Angehörigen ist meist mit tiefer Trauer verbunden. Ist der Todesfall in Ungarn eingetreten, stellt dies die Familie des Verstorbenen darüber hinaus häufig vor viele Fragen, insbesondere wenn die Familienangehörigen nicht in Ungarn leben. In unserem Merkblatt „Sterbefall“ haben wir für diesen Fall praktische Hinweise zusammengestellt.
Neben der ungarischen Sterbeurkunde kann der Sterbefall von deutschen Staatsangehörigen auf Antrag auch beim zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet und eine deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden. Auch hierzu finden Sie Hinweise in unserem Merkblatt „Sterbefall“. Eine Verpflichtung, einen im Ausland eingetretenen Todesfall in Deutschland nachträglich beurkunden zu lassen, besteht jedoch nicht. Auch eine ordnungsgemäße ungarische Sterbeurkunde (ggf. mit Übersetzung und Apostille) beweist die Tatsache des Todes einer Person.